Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
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1.Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
Es wird gebeten, der Bewerbung eine Erklärung beizufügen, ob sich die Bewerbung auf eine Verwendung in München und Augsburg bezieht oder auf einen der beiden Orte beschränkt.
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2.Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Augsburg
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3.Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
Die Stelle kann ausschließlich mit einer Richterin am Oberlandesgericht oder einem Richter am Oberlandesgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf acht Zehntel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
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4.Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
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5.Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in Bamberg
Die Stelle beinhaltet neben der Leitung einer Abteilung die ständige Vertretung der Leitung der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Bewerberinnen und Bewerber müssen daher über vertiefte und umfassende IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen. Die Bereitschaft zur Gremienarbeit, die mit häufigen Dienstreisen verbunden ist, wird vorausgesetzt.
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6.Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Hof
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7.Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Nürnberg
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8.Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Nürnberg-Fürth
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stellen unter Nrn. 1, 2, 5 und 6 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. September 2023 (Nrn. 2, 5 und 6)
- 1. Oktober 2023 (Nr. 1)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 5 und 6 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 3, 4, 7 und 8 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).
Bewerbungsfrist: 24. Juli 2023.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stelle entgegengesehen:
Direktor des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz
(Besoldungsgruppe B 3)
Dienstsitz ist Amberg
Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine mindestens jeweils einjährige staatsanwaltliche und richterliche Erfahrung in der bayerischen Justiz verfügen. Im Übrigen gelten als Anforderungsprofil die in Nrn. 2 und 3.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), niedergelegten sowie die folgenden Anforderungen:
- Fähigkeit zur Führung von größeren IT-Einrichtungen und Kenntnisse der Betriebsabläufe solcher Einrichtungen sowie Steuerung des Zusammenwirkens mehrerer externer IT-Dienstleister,
- Personalerfahrung mit Justiz- und technischem Personal,
- Erfahrungen mit IT-Projektleitungen, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung und -einführung,
- Erfahrungen mit Prozess- und Akzeptanzmanagement, einschließlich dem organisationsübergreifenden Eskalationsmanagement bei betrieblichen Störungen,
- Erfahrungen mit der Planung und Realisierung neuer Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitsabläufe.
Es gelten zudem die Anforderungen aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz betreffend Führungskräftestandards in der bayerischen Staatsverwaltung vom 12. Mai 2005 (JMBl. S. 53).
Bewerbungsfrist: 24. Juli 2023.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1.Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Haßfurt in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 2.Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist. 24. Juli 2023.