2153-I
Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 27. Juni 2023, Az. D1-2244-1-222
- 1.Die Anlagen 1 und 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) vom 17. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 46) erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 2.Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft.
- 3.1Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 46) bleiben für alle vor dem 1. Juli 2023 begonnenen Maßnahmen anwendbar. 2Für alle Anträge, für die ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist, kommen die in den Anlagen 1 und 2 ab 1. Juli 2023 vorgesehenen Förderfestbeträge in Betracht.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor