Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2024
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Januar 2023, Az. III.3-BS7176.0/6/23
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Qualifikationsprüfung 2024 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 23. November 2022 (GVBl. S. 685), für diejenigen Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter durch, die im September 2022 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.
- 1. Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) zugelassen,
- a)für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
- b)die auf Grund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
- c)die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
- d)die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.
- 2. Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 1d).
- 3. Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 18. Januar 2024 bis 17. Mai 2024 statt.
Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 statt.
- 4. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 25. März 2024 statt.
- 5. Für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer (m/w/d) 2024, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 29. Juli 2024 festgelegt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 4