787-L
Änderung der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im
Bereich ELER und EGFL (RRL EU – Invest)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 5. Juli 2023, Az. G-7023.1-1/358
Die Bekanntmachung über die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU – Invest) vom 25. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 273) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 9.2 wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Es werden folgende neue Sätze 4 und 5 angefügt:
„4Sofern eine Kostenplausibilisierung durch Angebotsvergleich erfolgt,
- ist innerhalb von Projekten bis zu 10 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben bei Aufträgen im Wert von bis zu 5 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Liefer- und Dienstleistungen und bis zu 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für freiberufliche Leistungen (im Sinne des § 18 Abs. 1 EStG) sowie für Bauleistungen die Vorlage eines Angebots ausreichend. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 5 000 Euro sind in der Regel mindestens drei geeignete Unternehmen nachweislich zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.
- sind bei Projekten über 10 000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben in der Regel mindestens drei geeignete Unternehmen nachweislich zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, auch wenn keine Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts besteht oder die Vergabe mittels Direktauftrag zulässig wäre.
5Werden hierbei nicht die geforderten Angebote bzw. Absageschreiben vorgelegt, können die betreffenden Ausgaben in der Regel nicht in voller Höhe anerkannt werden.“
- 1.2
- Der bisherige Satz 4 wird Satz 6.
- 1.3
- Der bisherige Satz 5 wird gestrichen.
- 2.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 5. Juli 2023 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor