Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 381 vom 09.08.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.3-K

Angebote der Landtagspädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Juli 2023, Az. VII.8-BO4374.2/13/1

1.Besuch von Schulklassen im Bayerischen Landtag

1Der Bayerische Landtag leistet mit der pädagogischen Betreuung von Schulklassen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der politischen Bildung. 2In Ergänzung zum Politikunterricht erhalten Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schularten unter Anleitung von Fachkräften einen lebendigen Eindruck von der Praxis parlamentarischer Arbeit. 3Ziel des Landtagsbesuchs von Schulklassen ist es, bei jungen Menschen ein vertieftes Verständnis für die Erscheinungsformen und Spielregeln der modernen Demokratie zu fördern.

1.1
Teilnehmerkreis

1An dem Programm der Landtagspädagogik können Klassen und Kurse aller weiterführenden Schularten teilnehmen, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssystem behandeln (z. B. ab der 8. Jahrgangsstufe Mittelschule bzw. ab der 10. Jahrgangsstufe Realschule/Gymnasium/Berufliche Schulen etc.). 2Für Klassen aus Förderzentren und für Deutsch- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Programm speziell abgestimmt werden. 3Zusätzlich bietet der Bayerische Landtag auch für Studienseminare einen Besuchstermin an, um sie mit den Aufgaben des Landtags und aktuellen Themen des Landesparlamentarismus vertraut zu machen.

1.2
Vorbereitung und Durchführung

1Die Vorbereitung des Landtagsbesuchs erfolgt an den Schulen. 2Auf der Internetseite des Bayerischen Landtags (http://www.bayern.landtag.de) können hierzu zahlreiche Informationen unter dem Menüpunkt „Besuch im Landtag – Angebote für Schulen“ abgerufen werden können. 3In seinem Internetauftritt informiert der Landtag zudem über Arbeitsweise und Aufgaben des bayerischen Parlaments und veröffentlicht aktuelle Sitzungspläne, Tagesordnungen und die Biographien der Abgeordneten.

4Die Erfahrung zeigt, dass die Vor- und Nachbereitung an der Schule Grundlage für einen gewinnbringenden Landtagsbesuch ist. 5Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Maximilianeum zum Abschluss des Besuchs ein Informationsheft, das ein breites Spektrum an Themen (z. B. Mitwirkung in der Demokratie, Stellung der Abgeordneten, Organisation und Aufgaben des Parlaments, Bayern in Deutschland und Europa) aufgreift.

1.3
Programmablauf
  • Einführung in Aufbau und Arbeitsweise des Parlaments
  • Besuch einer Plenar- oder Ausschusssitzung
  • Gespräch mit Abgeordneten der Fraktionen
  • ggf. Führung durch das Maximilianeum
  • Einladung zu einem Imbiss
1.4
Anmeldung

1Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular, das auf der Internetseite des Bayerischen Landtags abzurufen ist:

https://www.bayern.landtag.de/besuch-im-landtag/angebote-fuer-schulen/anmeldeformular-besuch-im-bayerischen-landtag/

2Fragen richten Sie bitte an:

Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Referat P III: Besucher, Politische Bildung
Tel.: 089 4126-2336 oder -2234
E-Mail: paed.betreuung@bayern.landtag.de

3Eine Schülergruppe soll die jeweilige Klassenstärke aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht überschreiten; die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 35 Personen. 4Bei kleineren Klassen oder Kursen ist eine Zusammenlegung mit Parallelklassen/-kursen möglich.

5Aufgrund der hohen Nachfrage wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. 6Das Landtagsamt teilt bei Berücksichtigung der Schule den endgültigen Termin mit. 7Hat eine Schule einen Besuchstermin erhalten, kann sie im laufenden und im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden.

8Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Landtagspädagogik und zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu erhalten. 9Diese Einschränkung soll es erlauben, möglichst viele Bewerber zumindest einmal zum Zuge kommen zu lassen.

10Hinweise zur Bezuschussung der Fahrtkosten und weitere Informationen sind unter dem Menüpunkt „Besuch im Landtag – Angebote für Schulen“ der Internetseite des Bayerischen Landtags zu entnehmen (https://www.bayern.landtag.de/besuch-im-landtag/angebote-fuer-schulen/).

2.Angebot des Planspiels „Der Landtag sind wir!“

1Im Schuljahr 2023/2024 bietet die Landtagspädagogik erneut ein Planspiel für Schulklassen unter dem Titel „Der Landtag sind wir!“ an. 2Im Rahmen dieses ca. fünfstündigen Planspiels schlüpfen die jugendlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Rolle der Abgeordneten und lernen am Beispiel eines konkreten Gesetzgebungsverfahrens Arbeitsweise und Funktion der Gremien des Bayerischen Landtags kennen. 3Das Planspiel wurde in Zusammenarbeit mit dem Landtagsamt von der Forschungsgruppe Jugend und Europa des Centrums für angewandte Politikforschung (C.A.P.) in München entwickelt.

4Das Angebot richtet sich an die Klassenstufen 8 bis 12, darunter bevorzugt an diejenigen Jahrgangsstufen, in denen das politische System in Bayern und das bayerische Parlament Gegenstand des Politikunterrichts sind (z. B. an die 8. Jahrgangsstufe der Mittelschule oder an die 10. Jahrgangsstufe in Realschule und Gymnasium). 5Für Klassen aus Förderzentren und für Deutsch- bzw. Berufsintegrationsklassen kann das Planspiel speziell abgestimmt werden.

6Teilnehmen kann eine Schule mit mehreren Schulklassen aus einer Jahrgangsstufe (d. h. in der Regel mit etwa 65 Schülerinnen und Schülern; im Ausnahmefall auch mit größeren Gruppen). 7Schulen, die im Rahmen des Besuchsprogramms der Landtagspädagogik (s. o.) oder für das Programm „Lernort Staatsregierung“ der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit für das Schuljahr 2023/2024 eine Einladung erhalten haben, können für das Planspiel nicht berücksichtigt werden. 8Diese Einschränkung verfolgt das Ziel einer möglichst gerechten Verteilung dieser besonders hochwertigen pädagogischen Angebote auf alle Schulen und Regionen des Freistaates.

9In der Regel wird das Planspiel an den Schulen vor Ort durchgeführt. 10Dazu sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich (v. a. ein größerer Tagungsraum für die „Plenarversammlung“). 11Nach der erfolgreichen Bewerbung einer Schule beim Landtagsamt wird in Absprache von C.A.P. und Schule ein Termin für die Durchführung festgelegt. 12Dabei werden auch die notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt. 13Das Planspiel selbst wird vor Ort von entsprechend geschulten Honorarkräften des C.A.P. geleitet. 14Kosten für die Schule entstehen nicht. 15Eine organisatorische Unterstützung seitens der Lehrkräfte wird allerdings vorausgesetzt.

16Für die Durchführung des Planspiels im Maximilianeum selbst stehen nur wenige Termine im Jahr zur Verfügung. 17Die Auswahl für die Teilnahme nimmt die Landtagspädagogik vor. 18Wesentliche Auswahlkriterien sind – neben den oben dargelegten Einschränkungen – der Zeitpunkt der Anmeldung, eine gleichmäßige Verteilung der Termine auf die Schularten und die angemessene Berücksichtigung aller bayerischen Regierungsbezirke.

3.Anmeldung

1Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular, das auf der Internetseite des Bayerischen Landtags abzurufen ist:

https://www.bayern.landtag.de/besuch-im-landtag/angebote-fuer-schulen/anmeldeformular-planspiel-der-landtag-sind-wir/

2Fragen richten Sie bitte an:

Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Referat P III: Besucher, Politische Bildung
Tel.: 089 4126-23 36 oder -2234
E-Mail: paed.betreuung@bayern.landtag.de

3Weitere Informationen sind dem Menüpunkt „Besuch im Landtag – Angebote für Schulen“ der Internetseite des Bayerischen Landtags zu entnehmen (https://www.bayern.landtag.de/besuch-im-landtag/angebote-fuer-schulen/).

4.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor