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Informationstag Lernort Staatsregierung
der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Juli 2023, Az. VII.8-BO4374.2/13/2
1Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird das Programm „Lernort Staatsregierung“ durch die Bayerische Landeszentrale fortgeführt. 2Im Rahmen verstärkter Bemühungen um die politische Bildung der Jugend werden die schon seit vielen Jahren mit großem Erfolg durchgeführten Besuche von Schulklassen in den Bayerischen Staatsministerien und in der Bayerischen Staatskanzlei nach der pandemie-bedingten Unterbrechung ab dem Schuljahr 2023/2024 wieder angeboten.
3Der Informationstag „Lernort Staatsregierung“ will über Aufgaben und Arbeitsweisen der Bayerischen Staatsregierung (Exekutive) informieren. 4Die Jugendlichen sollen „vor Ort“ einen Einblick bekommen, wo Politik gemacht wird und wie der politische Entscheidungsprozess abläuft. 5In Gesprächen mit leitenden Beamten und nach Möglichkeit mit Mitgliedern des bayerischen Kabinetts wird ein Beitrag geleistet, das Interesse am Staat und an staatlichem Handeln zu fördern.
- 1. Teilnehmerkreis
1An dem Programm können die 9. und 10. Klassen der Mittelschulen (ggf. auch Förderschulen), die 10. Klassen der Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie auch Klassen bzw. Kurse aus der Oberstufe der Gymnasien teilnehmen.
2Es können sich auch interessierte Klassen der Fach- und Berufsoberschulen sowie anderer beruflicher Schulen für einen Besuch bei der Bayerischen Staatsregierung bewerben.
- 2. Vorbereitung und Durchführung
1Die inhaltliche Vorbereitung der eintägigen Informationsfahrt wird an den Schulen durchgeführt; verbindliche Richtschnur bilden dabei die Lehrplanvorgaben für den Bereich der politischen Bildung. 2Eine gründliche Vorbereitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist Voraussetzung für die Teilnahme. 3Die eingeladenen Gruppen erhalten von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Hinweise zur Vorbereitung. 4Die Informationstage selbst werden von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisatorisch betreut und inhaltlich gestaltet. 5Die Kosten für die Verpflegung trägt die Landeszentrale, zu den Fahrtkosten wird ein Zuschuss gezahlt. 6Anträge auf Fahrtkostenzuschuss sind bei Terminen im ersten Schulhalbjahr bis zum Ende des Schuljahres, bei Terminen im zweiten Schulhalbjahr bis zum Ende des Kalenderjahres einzureichen.
- 3. Zeitlicher Ablauf des Informationstages
- 9.45 Uhr Ankunft an einem Staatsministerium oder an der Staatskanzlei
- ca. 13.00 Uhr Mittagessen
- ca. 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung
- 4. Vorgesehenes Programm
- Vorstellung der Aufgaben und des Aufbaus des jeweiligen Ministeriums bzw. der Bayerischen Staatskanzlei durch einen Beamten des Hauses
- Vortrag und Gespräch über einen Aufgabenschwerpunkt des Ressorts nach vorhergehender Absprache hinsichtlich der Wünsche und Interessen der Schülerinnen und Schüler – ggf. Rundgang durch das Gebäude
- Nach Möglichkeit Gespräch mit der Staatsministerin, dem Staatsminister, dem Staatssekretär bzw. der Staatssekretärin oder deren Persönlichen Referentinnen bzw. Referenten
- Aufarbeitung der am Vormittag erhaltenen Informationen; Abschlussdiskussion
- Besichtigung der Bayerischen Staatskanzlei
1Die Informationstage finden in der Regel in der Landeshauptstadt München statt. 2Seit dem Schuljahr 2015/2016 sind auch Besuche von Schülergruppen am zweiten Dienstsitz des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sowie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Nürnberg möglich.2Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Schülergruppen aus dem nordbayerischen Raum.
- 5. Anmeldung
1Die Termine werden jeweils für ein Schulhalbjahr auf der Homepage der Landeszentrale unter https://www.blz.bayern.de/
4Fragen können an LernortStaatsregierung@
5Jede Schule kann grundsätzlich pro Schuljahr nur eine Gruppe mit maximal 33 Schülern melden. 6Erwünscht sind auch klassenübergreifende Gruppen von interessierten Schülerinnen und Schülern aus einer Jahrgangsstufe, oder z. B. Wahlkurse Politik und Zeitgeschichte o. ä., falls dies schulintern genehmigt wird und organisiert werden kann.
7Wir weisen darauf hin, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, innerhalb eines Schuljahres eine Einladung zu einer Teilnahme am Programm „Lernort Staatsregierung“ und zu einem Landtagsbesuch im Rahmen der Pädagogischen Betreuung des Bayerischen Landtags zu erhalten. 8Diese Einschränkung dient dazu, möglichst viele Bewerber zumindest einmal pro Schuljahr bei einem der Angebote zum Zuge kommen zu lassen.
- 6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor