Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 383 vom 09.08.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Juli 2023, Az. VII.6-BP4042.0/208/2

Folgende drei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:

  1. 1. Deutsche Schule der Borromäerinnen Kairo, Ägypten
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 15. September 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Schule der Borromäerinnen Kairo ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 743
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15 oder A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

  1. 2. Deutsche Schule Bilbao, Spanien
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 15. September 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Schule Bilbao ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 687
Deutsche Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15 oder A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

  1. 3. Deutsche Schule Bukarest, Rumänien
Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 10. September 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Schule Bukarest ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 234
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15 oder A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über den Go4Bund Link https://g4b.daisy.bva.bund.de/frontend/ZfA-2023-0017-D/dashboard.html eingegeben werden. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die Dienstliche Beurteilung darf vier Jahre vor dem geplanten Einstellungsdatum maximal erstellt worden sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

Stefan Graf

Ministerialdirektor