Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 393 vom 16.08.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

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Abschlussprüfung 2024 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und
an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Juli 2023, Az. VI.5-BS9500.0-3/18/13

  1. 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2024 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 25. Juni 2024
8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie
Mittwoch, 26. Juni 2024
8.30 bis 10.00 Uhr Deutsch und Kommunikation

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:

Dienstag, 17. September 2024
8.30 bis 10.00 Uhr Pädagogik und Psychologie
  1. 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2024 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 25. Juni 2024
9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
Donnerstag, 27. Juni 2024
9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung
bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen
Pflegeanlässen

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:

Dienstag, 17. September 2024
9.30 bis 10.30 Uhr Heilerziehungspflege und Sozialbetreuung
Mittwoch, 18. September 2024
9.30 bis 11.00 Uhr Gesundheit fördern und wiederherstellen, Unterstützung
bei der Selbstpflege und Assistenz bei besonderen
Pflegeanlässen
  1. 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung (FakO) in der am 6. April 2023 geltenden Fassung.
  2. 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.

Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2024 bei einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 53, die Prüfungsgegenstände in § 54 BFSO geregelt.1

Martin Wunsch

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 33


1
Die Verweise auf Vorschriften der Berufsfachschulordnung (BFSO) beziehen sich auf die zum 1. August 2023 in Kraft getretene neue Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachfachschulordnung – BFSO)