Ausbildung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen:
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den vierjährigen Ausbildungsgängen
(Werken, Kunst und Informationstechnik/Werken, Sport und
Informationstechnik/Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik) und dem
dreijährigen Ausbildungsgang (Sport und Informationstechnik)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. August 2023, Az. III.3-BS7040.0/5/22
- 1.
- Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen: Werken, Kunst und Informationstechnik/Werken, Sport und Informationstechnik/Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik, Sport und Informationstechnik.
- 1.1
- Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2024/2025 eine weitere Ausbildung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- (nur für bestimmte Fächerkombinationen) und Förderschulen. Die Ausbildung erfolgt parallel in allen Fächern der genannten Fächerverbindungen. In der vierjährigen Ausbildung erfolgt nach drei Studienjahren die jeweilige fachliche Prüfung. In der dreijährigen Ausbildung erfolgt nach zwei Studienjahren die jeweilige fachliche Prüfung. Das letzte Studienjahr aller Ausbildungsgänge dient der pädagogisch-didaktischen Ausbildung. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553).
- 1.2
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind
- der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
- die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer,
- das Bestehen eines Eignungstests.
- 1.3
- Der Eignungstest soll über die vorhandene allgemeine und fachliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig. Die Probezeit endet zur Hälfte des ersten Ausbildungsjahres Mitte Februar.
- 2.
- Die formlosen Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind an folgende Anschriften zu richten:
- 2.1
- vierjährige Ausbildung in den Fächerverbindungen Werken, Kunst und Informationstechnik bzw. Werken, Sport und Informationstechnik:
- für die Ausbildung in Augsburg
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung I –
Henisiusstraße 1
86152 Augsburg
Tel.: 0821 242279-0, Fax: 0821 242279-13
E-Mail: info@fachlehrer.org
http://www.fachlehrer.org
- für die Ausbildung in Bayreuth
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung V –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth
Tel.: 0921 41603, Fax: 0921 741126
E-Mail: info@fachlehrer.de
http://www.fachlehrer.de
Anmeldeschluss an den Staatsinstituten Augsburg und Bayreuth ist der 1. November 2023.
- 2.2
- vierjährige Ausbildung in der Fächerverbindung Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik:
- für die Ausbildung in Ansbach
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 97258-03, Fax: 0981 97258-333
E-Mail: AbtIII@fachlehrerausbildung-ansbach.de
- für die Ausbildung in Bad Aibling
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Außenstelle Abteilung II –
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
83043 Bad Aibling
Tel.: 08061 938841 742
E-Mail: bad-aibling@stif2.de
Anmeldeschluss an den Staatsinstituten Ansbach und Bad Aibling ist der 1. November 2023.
- 2.3
- dreijährige Ausbildung in der Fächerverbindung Sport und Informationstechnik:
- für die Ausbildung in München
an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung II –
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 1265 2599
E-Mail: muenchen@stif2.de
Anmeldeschluss am Staatsinstitut München ist der 1. November 2023.
- 3.
- Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
- 4.
- Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen bzw. Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
- 5.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauffolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent