Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Januar 2023, Az. VII.6-BP4042.0/197/3
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Europa-Schule Kairo, Ägypten
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2023 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 28. Februar 2023 |
Integrierte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 1 363
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Sprachdiplom I
Deutsches Internationales Abitur
Die Europa-Schule ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Leitungserfahrung und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. Januar 2023, Az. VII.6-BP4042.0/198/5
Folgende zwei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:
- 1. Deutsche Schule Mexiko-Stadt (La Herradura), Mexiko
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2023 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 28. Februar 2023 |
Beschreibung der Schule:
Die Deutsche Schule Mexiko-Stadt (La Herradura) ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 681
Deutsches Internationales Abitur
Deutsches Sprachdiplom I und II der KMK
Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Leitungserfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
- 2.Colegio Peruano-Alemàn „Beata Imelda“, Lima, Peru
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2023 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 28. Februar 2023 |
Beschreibung der Schule:
Das Colegio Peruano-Alemàn „Beata Imelda“ ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 715
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GIB)
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) ist erwünscht.
Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Eine christliche Einstellung ist seitens des Schulträgers wünschenswert.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Die Stelle der Leiterin oder des Leiters (m/w/d) der Deutschen Abteilung ist zu besetzen am:
Staatlichen slowakischen Gymnasium UDT Poprad, Slowakische Republik
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2023 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 28. Februar 2023 |
Beschreibung der Schule:
Die Deutsche Abteilung ist eine Abteilung eines staatlichen slowakischen Gymnasiums.
Anforderungsprofil:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II vorzugsweise in Mathematik und einem beliebigen Beifach
BesGr. A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Leitungserfahrung in der erweiterten Schulleitung im Inlandsschuldienst (z. B. Schulleiterin/Schulleiter oder herausragende Funktionsstelle)
Erfahrungen in der Abiturprüfung und in der Erstellung von Abituraufgaben sind erwünscht
Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht
möglichst Erfahrungen im Bereich Deutsch im Fachunterricht
hohe interkulturelle Kompetenz
außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Flexibilität und überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der einheimischen Schulleitung und der deutschen Schulaufsicht
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Tätigkeitsprofil:
Leitung der Deutschen Abteilung in enger Kooperation mit der slowakischen Schulleitung
Fachunterricht in der Deutschen Abteilung
Repräsentation der Deutschen Abteilung im slowakischen und internationalen Umfeld
Vorbereitung, Monitoring und Durchführung des Regionalabiturs
Monitoring und ggf. Durchführung von unterrichtlichen oder schulischen Projekten
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor