Ausschreibung der Sachgebietsleitung und ggf. einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. August 2023, Az. III.6-BO8122.0/44/4
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und der Schule für Kranke
- Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater Förderschulen
- Personalplanung, Personalzuweisung und Personaleinsatz
- Organisation und Beaufsichtigung der Lehrerausbildung, Lehramtsprüfungen und Sondermaßnahmen
- Schulentwicklung und Evaluation an Förderschulen
- Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens
- Kooperation mit anderen Schularten
- Dienstliche Beurteilung
- Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
- Statistiken im Unterrichtsbereich
Es können sich staatliche bayerische Beamte/Beamtinnen mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht an Förderschulen in Bayern verfügen.
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen in der professionellen Personalführung und Personalplanung, besonderes Organisationsgeschick und ausgezeichnete Kenntnisse administrativer und verwaltungsinterner Strukturen sowie sehr gute EDV-Kenntnisse.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung von Oberfranken frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich bayerische Beamtinnen und Beamte mit Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens vier Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher aufweisen.
Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der administrativen und verwaltungsinternen Struktur in der Schulverwaltung
- fundierte Systemkenntnis in Bezug auf das Förderschulsystem in Bayern und Formen inklusiver Beschulung
- überzeugendes Auftreten und hohe Belastbarkeit
- Fähigkeit zu selbstständiger, konzeptioneller Arbeit
- Organisationsgeschick, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sehr gute EDV-Kenntnisse
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Für die Stelle der Sachgebietsleitung besteht keine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit. Die Stelle eines Referenten/einer Referentin ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Stefan Graf
Ministerialdirektor