913-B
Aufhebung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Technischen Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen
Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau
in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05 sowie der Änderung der
ZTV wwG-StB By 05 vom 23. Dezember 2020
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 11. August 2023, Az. 49-43437-5-2-5
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
Bayerischer Oberster Rechnungshof
- 1. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 12. Dezember 2005 (AllMBl. S. 577) sowie die Änderung der ZTV wwG-StB By 05 vom 23. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 89) wird aufgrund der Berücksichtigung der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)“ aufgehoben.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Dr. Thomas Gruber Ministerialdirektor |
Dr. Christian Barth Ministerialdirektor |