2038.3-F
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung-Q3
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 21. August 2023, Az. 26-P 3535-1/23
§ 1
Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q3 (HMQ3Bek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 397), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. November 2022 (BayMBl. Nr. 645) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Nr. 1.1.2 wird aufgehoben.
- 2. Nr. 1.1.3 wird Nr. 1.1.2.
- 3. Die Nrn. 1.1.4 und 1.1.5 werden die Nrn. 1.1.3 und 1.1.4 und wie folgt gefasst:
- „1.1.3
- Steuerrichtlinien,
Beck’sche Textausgaben, gebundene Ausgabe;
- 1.1.4
- Steuererlasse,
Beck’sche Textausgaben, Loseblatt-Textsammlungen;“.
- 4. Die Nrn. 1.1.6 bis 1.1.9 werden aufgehoben.
- 5. Die Nrn. 1.1.10 bis 1.1.12 werden die Nrn. 1.1.5 bis 1.1.7.
- 6. In Nr. 3 Satz 2 werden die Wörter „ ; bei den amtlichen Handausgaben bzw. Handbüchern zu den Steuergesetzen sind jeweils zwei Auflagen zugelassen“ gestrichen.
- 7. Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
- „8.
- Für Beamte und Beamtinnen, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2023 begonnen hat, ist die Hilfsmittelbekanntmachung-Q3 in der am 30. September 2023 geltenden Fassung anzuwenden.“
- 8. Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 9 und Satz 2 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor