Ausschreibung der Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d)
für die Gymnasien in Oberbayern-Ost
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. August 2023, Az. V-BP5001.1/282/1
Zum 24. Februar 2024 ist die Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Gymnasien in Oberbayern-Ost und der/des Schulleiterin/Schulleiters (m/w/d) des Maria-Theresia-Gymnasiums München zu besetzen.
Die Aufgaben der/des Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien vom 8. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 514), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 307) geändert worden ist.
Unsere Erwartungen:
- umfassende Erfahrungen in der Schulverwaltung und Personalführung
- sichere und umfassende Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Vertrautheit mit Schulentwicklungsprozessen, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Strategien der Konfliktlösung
- enge Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft und -fähigkeit
Es können sich Beamtinnen/Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die auf die erfolgreiche Leitung eines staatlichen Gymnasiums (hierunter fällt auch die Stellvertretung einer bzw. eines Ministerialbeauftragten) verweisen können und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Sollten hiernach mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines systematisierten Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die/der künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift bei der/dem jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten eingereicht, die/der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.
Die aktuelle periodische Beurteilung ist der Bewerbung in Kopie beizulegen.
Termin zur Vorlage der Bewerbung:
Bei der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten | zwei Wochen |
und zur Vorlage beim Staatsministerium | vier Wochen |
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Stefan Graf
Ministerialdirektor