605-F
Zehnte Änderung der Zuweisungsrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 28. August 2023, Az. 62-FV 6700-3/8
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Zuweisungsrichtlinie (FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl. S. 59), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. April 2023 (BayMBl. Nr. 209) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 5.2.2.1 Satz 4 wird die Angabe „2016“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 2. Der Nr. 5.3.1 wird folgender Satz angefügt:
„Für Baumaßnahmen an schulisch bedarfsnotwendigen Hallenbädern, die in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt werden, wird – außer im Fall der Nullförderung – ein Aufschlag von 10 Prozentpunkten auf den „üblichen“ Fördersatz gewährt; der Höchstfördersatz beträgt 90 %.“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor