Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 45 vom 25.01.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 6BD872DDD85C019206D9A72ECB09B9ACE96183A43D7F0DCC922BF3528C97DD27

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2024 der Fachlehrkräfte der ZAPO-F II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Dezember 2022, Az. III.3-BS7170.0/9/23

Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2024 der Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrkräfte (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (GVBl. S. 562, 1997 S. 23, BayRS 2038-3-4-8-10-K), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 22. November 2021 (GVBl. S. 643) geändert worden ist, in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, und hat Wettbewerbscharakter.

Hierzu wird bekannt gegeben:

1.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich im Schuljahr 2023/2024 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2.
Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 12. April 2023 bis 12. Oktober 2023. Die schriftliche Hausarbeit ist bei der Seminarleiterin/dem Seminarleiter einzureichen. Diese/Dieser meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1
Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 18. Januar 2024 bis 17. Mai 2024 statt.

Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass der einzelnen Teilnehmerin/dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

3.2
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 25. März 2024 statt.
3.3
Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 statt.
3.4
Für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer 2024, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 29. Juli 2024 festgelegt.
3.5
Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis Nr. 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4.
Wiederholung der Qualifikationsprüfung
4.1
Die Meldung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1
Falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 4. Juli 2023.
4.1.2
Falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

4.2
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 4