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Verlängerung und Erweiterung des Schulversuchs
zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht
an Realschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. September 2023, Az. IV.2-BS6500.0/36/4
1.
1Seit dem Schuljahr 2022/2023 läuft gemäß der Bekanntmachung vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 446) der Schulversuch „Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen“. 2Gegenstand des Schulversuchs ist der Einsatz eines dynamischen Mathematiksystems (DMS) im Mathematikunterricht der Realschule, beginnend ab der Jahrgangsstufe 8. 3Ziel ist die Erprobung des systematischen Einsatzes von DMS im Mathematikunterricht sowie im Rahmen von Leistungsnachweisen. 4Die didaktischen Möglichkeiten der dabei verwendeten dynamischen Mathematiksysteme gehen weit über die Möglichkeiten herkömmlicher Taschenrechner hinaus. 5Sie sollen einen stärker eigentätigen, dynamischen und anschaulichen Zugang zu vielen mathematischen Inhalten erlauben. 6Im Schuljahr 2022/2023 wurde im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 erstmals die Möglichkeit angeboten, die zentralen Abschlussprüfungen unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.
2.
Die folgenden Realschulen nehmen am Schulversuch teil:
- Staatliche Realschule Buchloe,
- Staatliche Realschule Erlangen II,
- Staatliche Realschule Forchheim,
- Staatliche Realschule Gauting,
- Staatliche Realschule Holzkirchen,
- Staatliche Realschule Landshut,
- Staatliche Realschule Neunburg vorm Wald,
- Staatliche Realschule Obernburg.
3.
1Bisher konnte jeweils eine Klasse pro Jahrgangsstufe teilnehmen. 2In den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025 können die unter Nr. 2 genannten Schulen nun für die Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufe 8 die Möglichkeit einrichten, ab dieser Jahrgangsstufe ein DMS einzusetzen.
4.
- 4.1
- 1Für die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Klassen gilt, dass neben den in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429) genannten Taschenrechnern auch ein dynamisches Mathematiksystem zugelassen werden kann. 2Schülerinnen und Schülern, die nicht mit einem dynamischen Mathematiksystem arbeiten möchten, kann ein Wechsel in eine andere Klasse angeboten werden, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. 3Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, eine DMS-Klasse zu besuchen bzw. in eine DMS-Klasse zu wechseln, aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.
- 4.2
- In den Schuljahren 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 wird im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit angeboten, die zentralen Abschlussprüfungen in den jeweiligen Prüfungsfächern unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.
5.
- 5.1
- 1Im Rahmen des Schulversuchs kann das dynamische Mathematiksystem GeoGebra eingesetzt werden. 2Für die Nutzung von GeoGebra wird entweder ein PC (der für Prüfungen im Normalfall nicht in Frage kommen dürfte), ein Note- oder Netbook, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. 3Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung des DMS kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in den anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. 4Andererseits ist bei der Zulassung der in Satz 2 genannten Geräte als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen bzw. der Abschlussprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. 5Dies leistet derzeit eine Prüfungsumgebung.
- 5.2
- Für Leistungserhebungen, insbesondere auch für die Abschlussprüfung, sind zugelassen:
- die GeoGebra-Anwendung „Taschenrechner“;
- die GeoGebra-Anwendung „Grafikrechner“.
- 5.3
- 1Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden kann. 2Den Schulen steht es zudem frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen.
6.
Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.
7.
1Der Schulversuch wird durch einen Arbeitskreis am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung begleitet und evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen wirken am Evaluationsverfahren mit.
8.
1Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft. 3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 446) tritt mit Ablauf des 31. August 2023 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor