2126.0-G
Änderung der Medizinstipendienrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 6. September 2023, Az. 31c-G8060-2017/13-175
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Medizinstipendienrichtlinie (MedStipR) vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 958), die durch Bekanntmachung vom 13. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 590) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Gegenstand der Förderung
Gefördert wird das Absolvieren eines Studiums der Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht, mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.“
- 1.2
- In Nr. 4 Buchst. b wird die Angabe „Art. 86 Abs. 1 BayHSchG“ durch die Angabe „Art. 112 Abs. 1 BayHIG“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor