7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung der
Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 5. September 2023, Az. 33-3560-10/10/9
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen“ vom 28. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 251) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Fußnote 1 wird wie folgt neu gefasst:
- „1
- KMU im Sinne dieser Richtlinie sind Unternehmen, die bis zu 500 Personen (Vollzeitäquivalente) zum Stichtag 31. Dezember 2022 beschäftigten.“
- 1.2
- In Nr. 4.1 Satz 2 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 6 Satz 1 wird das Wort „Juni“ durch das Wort „September“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 7 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 93 BHO bzw. Art. 91 BayHO“ durch die Wörter „gemäß § 93 BHO bzw. Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BayHO“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 21. September 2023 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin