310-J
Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 13. September 2023, Az. D1 - 1500 - I - 1756/2023
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 327) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.1.3 angefügt:
- „1.1.3
- In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.2
- In Nr. 1.2.6 werden die Wörter „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“ durch die Angabe „FamFG“ ersetzt.
- 1.3
- Der Nr. 1.3 wird folgende Nr. 1.3.3 angefügt:
- „1.3.3
- In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.“
- 1.4
- Der Nr. 1.4 wird folgende Nr. 1.4.4 angefügt:
- „1.4.4
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.5
- Nr. 1.5 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.5.1.
- 1.5.2
- Folgende Nr. 1.5.2 wird angefügt:
- „1.5.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.“
- 1.6
- Der Nr. 1.8 wird folgende Nr. 1.8.3 angefügt:
- „1.8.3
- In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.“
- 1.7
- Der Nr. 1.9 wird folgende Nr. 1.9.4 angefügt:
- „1.9.4
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.8
- Der Nr. 1.10 wird folgende Nr. 1.10.5 angefügt:
- „1.10.5
- In Verfahren der Straf- und Strafvollstreckungskammern einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.“
- 1.9
- Der Nr. 1.11 wird folgende Nr. 1.11.3 angefügt:
- „1.11.3
- In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.“
- 1.10
- Der Nr. 1.14 wird folgende Nr. 1.14.3 angefügt:
- „1.14.3
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 30. Oktober 2023.“
- 1.11
- Nr. 1.17 wird wie folgt geändert:
- 1.11.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.17.1.
- 1.11.2
- Folgende Nr. 1.17.2 wird angefügt:
- „1.17.2
- In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023 und, wenn sie vor diesem Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.“
- 1.12
- Der Nr. 1.18 wird folgende Nr. 1.18.3 angefügt:
- „1.18.3
- In Verfahren der Zivilkammern und der Kammer für Handelssachen in erster Instanz nach dem FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.13
- Der Nr. 1.23 wird folgende Nr. 1.23.3 angefügt:
- „1.23.3
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.14
- Der Nr. 1.24 wird folgende Nr. 1.24.3 angefügt:
- „1.24.3
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.15
- Der Nr. 1.25 wird folgende Nr. 1.25.3 angefügt:
- „1.25.3
- In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG, ausgenommen Verfahren in der Zuständigkeit der 4. Zivilkammer, ab dem 2. Oktober 2023. In Verfahren zweiter Instanz gilt dies nur, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde.“
- 1.16
- Nr. 1.26 wird wie folgt geändert:
- 1.16.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.26.1.
- 1.16.2
- Folgende Nr. 1.26.2 wird angefügt:
- „1.26.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.“
- 1.17
- Nr. 1.27 wird wie folgt geändert:
- 1.17.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.27.1.
- 1.17.2
- Folgende Nr. 1.27.2 wird angefügt:
- „1.27.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.“
- 1.18
- Der Nr. 1.32 wird folgende Nr. 1.32.3 angefügt:
- „1.32.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.19
- Der Nr. 1.33 wird folgende Nr. 1.33.3 angefügt:
- „1.33.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.20
- Der Nr. 1.43 werden folgende Nrn. 1.43.5 und 1.43.6 angefügt:
- „1.43.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
- 1.43.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.“
- 1.21
- Der Nr. 1.44 werden folgende Nrn. 1.44.4 und 1.44.5 angefügt:
- „1.44.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren einschließlich jeweils der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.
- 1.44.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 6. November 2023.“
- 1.22
- Nr. 1.45 wird wie folgt geändert:
- 1.22.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.45.1.
- 1.22.2
- Folgende Nrn. 1.45.2 und 1.45.3 werden angefügt:
- „1.45.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.45.3
- In Verfahren der Zivilkammern und Kammern für Handelssachen nach dem FamFG ab dem 16. Oktober 2023.“
- 1.23
- Nr. 1.53 wird wie folgt geändert:
- 1.23.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.53.1.
- 1.23.2
- Folgende Nrn. 1.53.2 bis 1.53.4 werden angefügt:
- „1.53.2
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren gegen namentlich bekannte Täter im Bezirk der Staatsanwaltschaft Hof, die von der Landespolizei als Schutzpolizei bearbeitet werden oder die von der Kriminalpolizeiinspektion Hof wegen politisch motivierter Kriminalität bearbeitet werden, ab dem 6. November 2023.
- 1.53.3
- In Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter sowie in den Verfahren zur Bearbeitung von Leichensachen im Sinne des § 159 StPO ab dem 6. November 2023.
- 1.53.4
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 6. November 2023.“
- 1.24
- Der Nr. 1.54 wird folgende Nr. 1.54.3 angefügt:
- „1.54.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 16. Oktober 2023.“
- 1.25
- Nr. 1.55 wird wie folgt geändert:
- 1.25.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.55.1.
- 1.25.2
- Folgende Nr. 1.55.2 wird angefügt:
- „1.55.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 30. Oktober 2023.“
- 1.26
- Der Nr. 1.56 werden folgende Nrn. 1.56.3 und 1.56.4 angefügt:
- „1.56.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.56.4
- In Aufgebotsverfahren ab dem 1. Januar 2024.“
- 1.27
- Nr. 1.62 wird wie folgt geändert:
- 1.27.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.62.1.
- 1.27.2
- Folgende Nr. 1.62.2 wird angefügt:
- „1.62.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.28
- Nr. 1.67 wird wie folgt geändert:
- 1.28.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.67.1.
- 1.28.2
- Folgende Nr. 1.67.2 wird angefügt:
- „1.67.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.29
- Nr. 1.69 wird wie folgt geändert:
- 1.29.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.69.1.
- 1.29.2
- Folgende Nr. 1.69.2 wird angefügt:
- „1.69.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.“
- 1.30
- Der Nr. 1.71 wird folgende Nr. 1.71.3 angefügt:
- „1.71.3
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.31
- Nr. 1.72 wird wie folgt geändert:
- 1.31.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.72.1.
- 1.31.2
- Folgende Nr. 1.72.2 wird angefügt:
- „1.72.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.32
- Nr. 1.73 wird wie folgt geändert:
- 1.32.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.73.1.
- 1.32.2
- Folgende Nr. 1.73.2 wird angefügt:
- „1.73.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.33
- Der Nr. 1.76 wird folgende Nr. 1.76.3 angefügt:
- „1.76.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.34
- Nr. 1.77 wird wie folgt geändert:
- 1.34.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.77.1.
- 1.34.2
- Folgende Nr. 1.77.2 wird angefügt:
- „1.77.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.35
- Nr. 1.78 wird wie folgt geändert:
- 1.35.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.78.1.
- 1.35.2
- Folgende Nr. 1.78.2 wird angefügt:
- „1.78.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.36
- Der Nr. 1.79 wird folgende Nr. 1.79.3 angefügt:
- „1.79.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.37
- Nr. 1.80 wird wie folgt geändert:
- 1.37.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.80.1.
- 1.37.2
- Folgende Nr. 1.80.2 wird angefügt:
- „1.80.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.38
- Nr. 1.81 wird wie folgt geändert:
- 1.38.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.81.1.
- 1.38.2
- Folgende Nr. 1.81.2 wird angefügt:
- „1.81.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.“
- 1.39
- Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.82 bis 1.94 angefügt:
- „1.82
- Amtsgericht Aichach
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.83
- Amtsgericht Augsburg
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.84
- Amtsgericht Dillingen a.d.Donau
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.85
- Amtsgericht Ebersberg
- 1.85.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.85.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.86
- Amtsgericht Eggenfelden
- 1.86.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.86.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.87
- Amtsgericht Freising
- 1.87.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.87.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.88
- Amtsgericht Günzburg
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.89
- Amtsgericht Landau a.d.Isar
- 1.89.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.89.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 16. Oktober 2023.
- 1.90
- Amtsgericht Memmingen
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.91
- Amtsgericht Miesbach
- 1.91.1
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.91.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.92
- Amtsgericht Neu-Ulm
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.93
- Amtsgericht Weilheim i.OB
- 1.93.1
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.93.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.94
- Amtsgericht Wolfratshausen
- 1.94.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 30. Oktober 2023.
- 1.94.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 30. Oktober 2023.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 2. Oktober 2023 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor