Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1, 3, 8 und 9 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
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1. Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
(Besoldungsgruppe R 4 mit Amtszulage)
in München
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2. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München
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3. Direktor des Amtsgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Mühldorf a.Inn und Neumarkt i.d.OPf.
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4. Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
-
5. Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Augsburg und München I
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6. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
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7. Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 4)
in München
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8. Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 4)
in Regensburg
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9. Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 3)
in Ansbach
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10. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 3)
in München I
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11. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Nürnberg
Die Stelle beinhaltet die ständige Vertretung der Leitung der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bewerberinnen und Bewerber müssen daher über vertiefte und umfassende Kenntnisse sowie Ermittlungserfahrungen im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen. Die Bereitschaft zur Gremienarbeit, die mit häufigen Dienstreisen verbunden ist, wird vorausgesetzt.
-
12. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Amberg und München II
Die Stelle in München II kann ausschließlich mit einer Staatsanwältin als Gruppenleiterin oder einem Staatsanwalt als Gruppenleiter besetzt werden, deren/dessen Arbeitszeit auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt ist.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3 sowie 7 bis 11 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. Dezember 2023 (Nrn. 2, 9, 10 und 11)
- 1. Januar 2024 (Nrn. 1 und 3)
- 1. Februar 2024 (Nr. 7)
- 1. April 2024 (Nr. 8)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3 sowie 7 bis 11 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4 bis 6 und 12 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).
Bewerbungsfrist: 16. Oktober 2023.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Kitzingen in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 2. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Memmingen in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 3. Organisationsberater bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 4. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Ansbach in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 5. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Bad Kissingen in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 6. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Landau a.d.Isar in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 7. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Kaufbeuren in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils und des Aufgabenkreises der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. März 2012 (JMBl. S. 43) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 4 bis 7 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 16. Oktober 2023.
III.
Bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, bei den Oberlandesgerichten München und Bamberg sowie bei den Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg sind mit Wirkung vom 1. Dezember 2023
Gleichstellungsbeauftragte
zu bestellen.
Entsprechenden Bewerbungen von Bediensteten aus dem jeweiligen Geschäftsbereich wird bis
25. Oktober 2023
entgegengesehen. Diese sind jeweils zu richten an das Bayerische Staatsministerium der Justiz, an den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg oder die Herren Generalstaatsanwälte in München, Nürnberg und Bamberg. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg vorzulegen.
IV.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freiwerdende Notarstellen:
Neu-Ulm frei ab 1. Februar 2024 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Alexander Lutz evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Stefanie Weber) |
München frei ab 1. Februar 2024 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Winfried Kössinger evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Damian Najdecki) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. Februar 2024 (Notarstellen: Neu-Ulm, München)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstellen in Neu-Ulm und München haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar oder die verbleibende Notarin gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 24. Oktober 2023.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.