Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 473 vom 29.09.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

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Berichtigung

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2024/2025 vom 8. September 2023 (BayMBl. Nr. 469) wird wie folgt berichtigt:

1.
Nr. 2.3 wird wie folgt gefasst:
„2.3
Neueinrichtungen zum Schuljahr 2024/2025

1Auf Grundlage der für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Staatshaushalt für 2024/2025 voraussichtlich verfügbaren Stellen und Mittel wird vorrangig an folgende 13 staatliche Schulen (ohne Förderschulen) eine Antragsberechtigung zum Schuljahr 2024/2025 vergeben. 2Die Möglichkeit einer Neueinrichtung an Förderschulen wird in einer gesonderten KMBek. veröffentlicht.“

2.
In Nr. 2.3.2 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
Schul-
nummer
Schule MODUS F max. Anzahl
der
Mitglieder
der erwSL
1
0033 Clavius-Gymnasium Bamberg 8
0040 Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth x 8
0092 Hardenberg-Gymnasium Fürth 9
0245 Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach 9
0359 Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf 8
0363 Gymnasium Waldkraiburg x 6
0399 Gymnasium Neutraubling 8
0971 Gymnasium Kirchheim b. München 8

München, den 28. September 2023

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus


1
1Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. 2Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen.