2230.1.1.1.1.0-K
Berichtigung
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Antragstellung auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Schuljahr 2024/2025 vom 8. September 2023 (BayMBl. Nr. 469) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- Nr. 2.3 wird wie folgt gefasst:
- „2.3
- Neueinrichtungen zum Schuljahr 2024/2025
1Auf Grundlage der für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung im Staatshaushalt für 2024/2025 voraussichtlich verfügbaren Stellen und Mittel wird vorrangig an folgende 13 staatliche Schulen (ohne Förderschulen) eine Antragsberechtigung zum Schuljahr 2024/2025 vergeben. 2Die Möglichkeit einer Neueinrichtung an Förderschulen wird in einer gesonderten KMBek. veröffentlicht.“
- 2.
- In Nr. 2.3.2 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
Schul- nummer |
Schule | MODUS F | max. Anzahl der Mitglieder der erwSL1 |
---|---|---|---|
0033 | Clavius-Gymnasium Bamberg | 8 | |
0040 | Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth | x | 8 |
0092 | Hardenberg-Gymnasium Fürth | 9 | |
0245 | Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach | 9 | |
0359 | Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf | 8 | |
0363 | Gymnasium Waldkraiburg | x | 6 |
0399 | Gymnasium Neutraubling | 8 | |
0971 | Gymnasium Kirchheim b. München | 8 |
München, den 28. September 2023
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
- 1
- 1Die Zahl der Mitglieder der erweiterten Schulleitung versteht sich einschließlich der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin/des Schulleiters sowie der bereits bestellten Mitarbeiter der Schulleitung. 2Die Anzahl der Lehrkräfte in beförderungsrelevanten Funktionen darf sich an der Schule durch die Einrichtung der erweiterten Schulleitung nicht erhöhen. ↩