Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 479 vom 04.10.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

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Schulversuch „Kooperation Wirtschaftsschule –
Berufsschule/Berufsfachschule/Berufliche Oberschule“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Juli 2023, Az. VI.4-BO9200.0-4/25/1

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2023/2024 werden vertiefte Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen erprobt.

1.Ziel des Schulversuchs

1Mit dem curricularen Reformkonzept „Wirtschaftsschule weitergedacht“ soll die Schulart Wirtschaftsschule gestärkt werden. 2Das Zukunftskonzept verfolgt das klare Ziel, das berufliche Profil der Schulart Wirtschaftsschule zu vertiefen. 3Dabei rücken Theorie und Praxis räumlich, inhaltlich und methodisch noch näher zusammen. 4Die Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschulen erhalten erste exemplarische Einblicke in spezialisierte Teildisziplinen aller Wirtschaftsbereiche im Rahmen von Basis- und Vertiefungsmodulen, sie erleben unmittelbar die Anwendbarkeit des Gelernten im geschützten Raum des Fachs „Berufliche Praxis“ sowie im praktischen Lernort Betrieb.

5Die Wirtschaftsschulen sind in dem didaktischen und curricularen System der beruflichen Schulen in Bayern eng verzahnt. 6Ziel des Schulversuchs ist es, einerseits den Übergang in eine Berufsausbildung zu erleichtern, andererseits die Anschlussfähigkeit zu weiterführenden Schulen zu verbessern.

7Durch intensivere Kooperationen zwischen den oben genannten beruflichen Schularten Bayerns sollen die Durchlässigkeit verbessert, Bildungserfolge gesteigert und somit das berufliche Schulwesen insgesamt gestärkt werden. 8Die Wirtschaftsschulen stellen damit ein attraktives und zukunftsweisendes Bildungsangebot dar.

2.Inhalte des Schulversuchs

Im Rahmen des Schulversuchs sollen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen in folgenden Handlungsfeldern erprobt werden:

2.1
Übergangsmanagement

1Es sollen Übergangsprozesse erprobt werden, damit die Erfolgsquoten von Schülerinnen und Schülern der Wirtschaftsschule an anderen beruflichen Schulen verbessert und die Zahl der erfolgreichen Bildungsabschlüsse erhöht werden. 2Dabei geht es u. a. um eine stärkere Verzahnung im Bereich der Berufsorientierung.

2.2
Praxisbegleitung

1Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule können im Rahmen ihres 20-tägigen Pflichtpraktikums Schülerinnen und Schüler an anderen beruflichen Schulen im Unterricht und in der Praxis (Mentorenprogramm) begleiten. 2Weiterhin können Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule Teile ihres Pflichtpraktikums in den Werkstätten bzw. Praxiseinrichtungen der Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen erfüllen.

2.3
Lernortkooperationen

1Wirtschaftsschulen arbeiten mit den oben genannten beruflichen Schulen im Kernbereich des Unterrichts zusammen. 2Die kooperierenden Schulen entwickeln, erproben und reflektieren Möglichkeiten gemeinsamen Lernens und Lehrens im Bereich der neuen Basis- und Vertiefungsmodule der Wirtschaftsschule. 3Darüber hinaus können modulare Förderangebote für Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule insbesondere an Beruflichen Oberschulen angeboten werden.

3.Anzuwendende Bestimmungen

Im Rahmen der Kooperationen finden für die Wirtschaftsschulen neben den Bestimmungen der Wirtschaftsschulordnung (WSO) auch einzelne Bestimmungen der Fachober- und Berufsoberschulordnung (FOBOSO), der Berufsfachschulordnung (BFSO), der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit) und der Berufsschulordnung (BSO) Anwendung.

4.Evaluation

1Der Schulversuch wird evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen verpflichten sich, an der Evaluation mitzuwirken und die dazu erforderlichen Auskünfte zu geben.

5.Laufzeit des Schulversuchs

1Der Schulversuch beginnt mit dem zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 und endet mit Ende des Schuljahrs 2028/2029. 2Ein Einstieg ist bis spätestens mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 möglich.

6.Teilnahmevoraussetzungen

  • Am Schulversuch können die unter Nr. 2 genannten beruflichen Schulen in staatlicher, kommunaler und staatlich anerkannter Trägerschaft teilnehmen.
  • Die Schulen bewerben sich mit einer Projektskizze einschließlich der geplanten Ziele, Maßnahmen und Evaluationen.
  • Die Teilnahme am Schulversuch ist entweder im Tandem zwischen einer Wirtschaftsschule und einer weiteren der unter Nr. 2 genannten beruflichen Schule oder in Kooperationsverbünden von mehreren beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen und Beruflichen Oberschulen) mit einer Wirtschaftsschule möglich.

7.Ressourcen

1Zur Entwicklung und Implementierung der schulspezifischen Kooperationsprojekte erhalten die teilnehmenden Modellschulen (Kooperationstandems) in den ersten beiden vollen Schuljahren der Teilnahme am Schulversuch jeweils einen Budgetzuschlag von vier Lehrerwochenstunden sowie zwei Anrechnungsstunden. 2Nach diesen ersten beiden Jahren des Schulversuchs erhalten die teilnehmenden Modellschulen jeweils einen Budgetzuschlag von zwei Lehrerwochenstunden.

3Kooperieren Schulen im Rahmen dieses Schulversuchs mit mehreren Schulen (Kooperationsverbünde), so erhalten diese für weitere Kooperationspartner anteilige Ressourcen, die vom Staatsministerium entsprechend verteilt werden.

8.Bewerbungsmodalitäten

Die Schulen bewerben sich über die jeweilige Schulaufsicht formlos mit einem Umsetzungskonzept der kooperierenden Schulen bis 30. November 2023 beim Staatsministerium, Referat VI.4, zu Händen OStR Stefan Zitzelsberger.

9.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2029 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor