73-W
Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 19. September 2023, Az. B II 2 – G 17/17-8
- 1.
- Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) vom 24. März 2020 (BayMBl. Nr. 155), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. September 2022 (BayMBl. Nr. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.9 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In der Überschrift wird das Wort „ , Außerkrafttreten“ gestrichen.
- 1.2.2
- Die Nummernbezeichnung „6.1“ wird gestrichen.
- 1.2.3
- Die Nrn. 6.2 und 6.3 werden aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2023 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder