Prüfung zum
„Staatlich geprüften Betriebswirt“/zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin“
an Fachakademien für Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. September 2023, Az. VI.4-BS9500.8-8/23/1
1.
Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118, BayRS 2236-9-1-4-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl. S. 347) geändert worden ist.
2.
- 2.1
- Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 51 FakO).
- 2.2
- „Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ (Bewerber/Bewerberinnen, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 52 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 53 FakO erfüllen.
„Andere Bewerber“/„Andere Bewerberinnen“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Rechnungswesen, Recht, Wirtschaftsmathematik mit Statistik und Englisch (Bearbeitungszeit je 120 Minuten) sowie in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern (Bearbeitungszeit je 90 Minuten) schriftliche Aufgaben zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 52 Abs. 2 FakO).
Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“/
- 2.3
- Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet nach folgendem Prüfungsplan statt.
Tag | Fach | Bearbeitungszeit |
---|---|---|
Freitag, 7. Juni 2024 | Betriebswirtschaft | 180 Minuten |
Montag, 10. Juni 2024 | Volkswirtschaft | 120 Minuten |
Dienstag, 11. Juni 2024 | Schwerpunktfach I (vgl. Nr. 2.1) |
150 Minuten |
Freitag, 14. Juni 2024 | Schwerpunktfach II (vgl. Nr. 2.1) |
150 Minuten |
Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“/
- 2.4
- Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 42 FakO.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 41