320-A, 330-A
Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen
Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 26. September 2023, Az. A1/0925-1/37/1256
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Akte“ die Wörter „in der Arbeitsgerichtsbarkeit“ eingefügt.
- 1.1.2
- Das Wort „Gerichten“ wird durch das Wort „Arbeitsgerichten“ ersetzt.
- 1.1.3
- Die Nrn. 1.1 bis 1.3 werden wie folgt gefasst:
- „1.1
- Arbeitsgericht München
Bei der 14., 20. und 22. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
- 1.2
- Arbeitsgericht Nürnberg
Bei der 3., 8., 11. und 17. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
- 1.3
- Arbeitsgericht Regensburg
Bei der 5. und 6. Kammer für alle Verfahren, die am 15. Juli 2023 oder später anhängig werden.“
- 1.1.4
- Der Nr. 1.4 werden folgende Nrn. 1.4.3 und 1.4.4 angefügt.
- „1.4.3
- Bei der 1., 2., 3., 5., 7., 8., 9., 10., 11. und 12. Kammer für alle Verfahren, die am 1. November 2023 oder später anhängig werden, soweit diese nicht den Außenkammern Aschaffenburg oder Schweinfurt zugewiesen sind.
- 1.4.4
- Bei den Außenkammern Aschaffenburg und Schweinfurt für alle Verfahren, die am 1. Dezember 2023 oder später anhängig werden.“
- 1.2
- Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 2 eingefügt:
- „2.
- Einführung der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der eAktV ArbSozG wird die elektronische Aktenführung bei den nachfolgend aufgeführten Sozialgerichten in den jeweils genannten Verfahren zu folgenden Zeitpunkten angeordnet:
- 2.1
- Bayerisches Landessozialgericht
Beim 7., 15. und 16. Senat für alle Verfahren in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die am 15. November 2023 oder später anhängig werden.
- 2.2
- Sozialgericht Nürnberg
Bei der 22. und 23. Kammer für alle Verfahren, die am 15. November 2023 oder später anhängig werden.“
- 1.3
- Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 3.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2023 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor