Konsultation des Festlegungsbeschlusses
betreffend Festlegung volatiler Kostenanteile zur Berücksichtigung
von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode
(für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028)
Bekanntmachung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern
vom 28. September 2023, Az. GR-5932a-14/1/2
Die Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde („Regulierungskammer“) hat von Amts wegen auf Grund von § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. §§ 11 Absatz 5 Satz 2, 32 Absatz 1 Nummer 4a der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ein Verfahren zur Festlegung betreffend volatile Kostenanteile zum Zwecke der Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der vierten Regulierungsperiode gegenüber den an der Anreizregulierung teilnehmenden Betreibern von Stromverteilernetzen innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs eingeleitet.
Die Regulierungskammer hat die Entwurfsfassung des diesbezüglichen Festlegungsbeschlusses (Az. GR-GR-5932a-14/1/2) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Das vorgenannte Dokument kann unter dem Link
https://www.regulierungskammer-bayern.de/
in den Veröffentlichungen zum EnWG abgerufen und heruntergeladen werden.
Hiermit gibt die Regulierungskammer den betroffenen Wirtschaftskreisen die Gelegenheit, bis einschließlich
3. November 2023
(Eingang bei der Regulierungskammer)
zu dem beabsichtigten Festlegungsbeschluss der Regulierungskammer Stellung zu nehmen (Konsultation).
Die nach § 67 Absatz 1 EnWG grundsätzlich erforderliche individuelle Anhörung der einzelnen Adressaten des Festlegungsbeschlusses wird analog den Regelungen in § 73 Absatz 1a Satz 1 EnWG und in Artikel 28 Absatz 2 Nummer 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch die Konsultation ersetzt.
Der Vorsitzende der Regulierungskammer
Johannes Schneider
Ministerialrat