2030-J
Änderung der Bekanntmachung über die Personalangelegenheiten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 21. September 2023, Az. A2 - 2051 - V - 9457/2022
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Personalangelegenheiten (JuPersBek) vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183), die durch Bekanntmachung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Inhaltsverzeichnis werden in der Überschrift zu Nr. II 4.3 vor dem Wort „Richtern“ die Wörter „Richterinnen und“ eingefügt.
- 1.2
- Nr. I wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1.1
- In Satz 1 werden die Wörter „Beamten und Richter“ durch die Wörter „Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter“ ersetzt, die Wörter „(vgl. § 71 des Deutschen Richtergesetzes – DRiG, Art. 2 Abs. 1 des Bayerischen Richtergesetzes – BayRiG)“ gestrichen und wird die Angabe „Art. 102 bis 111“ durch die Angabe „Art. 104 bis 110“ ersetzt.
- 1.2.1.2
- In Satz 2 werden die Wörter „Arbeitnehmer und der Rechtsreferendare“ durch die Wörter „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ ersetzt.
- 1.2.2
- Nr. 2.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.2.1
- In Nr. 2.1 Satz 1 werden die Wörter „jeden Bediensteten“ durch die Wörter „jede Beamtin und jeden Beamten und jede Richterin und jeden Richter“ ersetzt.
- 1.2.2.2
- Nr. 2.1.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.2.2.1
- In Spiegelstrich 1 werden die Wörter „Beamte und Richter“ durch die Wörter „Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter“ ersetzt.
- 1.2.2.2.2
- In Spiegelstrich 2 werden vor dem Wort „Rechtsreferendare“ die Wörter „Rechtsreferendarinnen und“ eingefügt.
- 1.2.2.2.3
- In Spiegelstrich 3 werden vor dem Wort „Arbeitnehmer“ die Wörter „Arbeitnehmerinnen und“ eingefügt.
- 1.2.3
- Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.3.1
- In Nr. 2.2.1 werden die Wörter „Richter und Beamten“ durch die Wörter „Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamten“ ersetzt und vor dem Wort „Rechtsreferendare“ die Wörter „Rechtsreferendarinnen und“ sowie vor dem Wort „Arbeitnehmer“ die Wörter „Arbeitnehmerinnen und“ eingefügt.
- 1.2.3.2
- Nr. 2.2.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.3.2.1
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Geburtsdatum“ die Wörter „der oder“ und vor dem Wort „Arbeitnehmern“ die Wörter „Arbeitnehmerinnen und“ eingefügt.
- 1.2.3.2.2
- In Satz 2 werden die Wörter „schwer behinderten“ durch die Wörter „schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten“ ersetzt.
- 1.2.3.3
- Folgende Nrn. 2.2.3 und 2.2.4 werden angefügt:
- „2.2.3
- Personalakten sind getrennt nach Qualifikationsebenen zu erfassen; die Nummernfolge ist, soweit sie nicht maschinell vorgegeben ist, durch Listen in einfachster Form sicherzustellen.
- 2.2.4
- Im Allgemeinen bilden der Anfangsbuchstabe des Namens und die laufende Nummer das Aktenzeichen der Personalakte. Eine abweichende Bildung ist zulässig.“
- 1.2.4
- Nr. 2.3.4 wird wie folgt geändert:
- 1.2.4.1
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Einsatz“ die Wörter „der oder“ eingefügt.
- 1.2.4.2
- In Satz 2 Spiegelstrich 6 wird das Wort „vom“ durch die Wörter „von der oder dem“ ersetzt.
- 1.2.5
- In Nr. 2.5.2 Satz 2 werden nach den Wörtern „Fall, wenn“ die Wörter „die oder“ eingefügt.
- 1.2.6
- Nr. 2.6 wird wie folgt geändert:
- 1.2.6.1
- Nr. 2.6.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.6.1.1
- In Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 werden jeweils vor dem Wort „eines“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.
- 1.2.6.1.2
- In Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 werden jeweils vor den Wörtern „des Bediensteten“ die Wörter „der oder“ eingefügt.
- 1.2.6.2
- In Nr. 2.6.2 Satz 1 werden vor dem Wort „eines“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.
- 1.2.7
- Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.7.1
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.7.1.1
- Das Wort „Jeder“ wird durch die Wörter „Jede und jeder“ ersetzt.
- 1.2.7.1.2
- Spiegelstrich 2 wird wie folgt gefasst:
- „–
- die Eheschließung unter Vorlage der Eheurkunde; Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. und 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz sowie Bedienstete der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe haben hierbei eine Erklärung darüber abzugeben, ob und gegebenenfalls wo der Ehegatte im Justizdienst beschäftigt oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar oder als Notarassessorin oder Notarassessor tätig ist,“.
- 1.2.7.1.3
- In Spiegelstrich 9 Halbsatz 2 werden nach dem Wort „Schwerbehindertenausweises“ die Wörter „oder der Feststellung der Gleichstellung“ eingefügt.
- 1.2.7.2
- In Satz 2 werden vor dem Wort „eines“ die Wörter „einer oder“ und vor den Wörtern „der Bedienstete“ die Wörter „die oder“ eingefügt.
- 1.2.8
- Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.8.1
- In Nr. 3.2.1 Satz 3 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.2.8.2
- Nr. 3.2.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.8.2.1
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.8.2.1.1
- In Spiegelstrich 1 werden die Wörter „eines Richters oder Staatsanwalts“ durch die Wörter „einer Richterin oder eines Richters oder einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts“ ersetzt.
- 1.2.8.2.1.2
- In Spiegelstrich 5 Halbsatz 1 wird die Angabe „Abschnitt 5“ durch die Angabe „Abschnitt 8“ ersetzt.
- 1.2.8.2.1.3
- In Spiegelstrich 6 Halbsatz 1 werden vor dem Wort „eines“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.
- 1.2.8.2.1.4
- In Spiegelstrich 7 werden die Wörter „eines Richters oder eines Beamten“ durch die Wörter „einer Richterin oder eines Richters oder einer Beamtin oder eines Beamten“ ersetzt.
- 1.2.8.2.2
- Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.8.2.2.1
- In Halbsatz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.2.8.2.2.2
- In Halbsatz 2 werden die Wörter „des gehobenen und des höheren Dienstes“ durch die Wörter „mit Einstieg in der 3. und 4. Qualifikationsebene“ ersetzt.
- 1.2.8.3
- In Nr. 3.2.3 werden die Wörter „zum Prüfer, zum nebenamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiter oder zum Lehrbeauftragten“ durch die Wörter „zur Prüferin oder zum Prüfer, zur nebenamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiterin oder zum nebenamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiter oder zur bzw. zum Lehrbeauftragten“ ersetzt.
- 1.2.9
- Nr. 3.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.9.1
- Nr. 3.3.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.9.1.1
- In Spiegelstrich 1 werden die Wörter „einen Richter oder einen Beamten“ durch die Wörter „eine Richterin oder einen Richter oder eine Beamtin oder einen Beamten“ ersetzt.
- 1.2.9.1.2
- In Spiegelstrich 2 werden die Wörter „gegenüber Beamten“ gestrichen.
- 1.2.9.2
- In Nr. 3.3.2 Satz 2 werden vor dem Wort „Leiter“ die Wörter „Leiterinnen und“ eingefügt.
- 1.2.9.3
- In Nr. 3.3.4 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.2.10
- Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.10.1
- In Satz 1 wird die Angabe „Abs. 2“ durch die Angabe „Abs. 4“ ersetzt.
- 1.2.10.2
- In Satz 3 wird das Wort „Mitteilungspflicht“ durch das Wort „Mitteilung“ ersetzt.
- 1.2.10.3
- In Satz 4 werden vor den Wörtern „der Beamte“ die Wörter „die Beamtin oder“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. II wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 3 werden die Wörter „des Beamten oder Richters“ durch die Wörter „der Beamtin oder des Beamten oder der Richterin oder des Richters“ ersetzt.
- 1.3.2
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.3.2.1
- Im nicht nummerierten Absatz vor Nr. 4.1 wird die Angabe „Art. 67 Abs. 1 BayRiG“ durch die Wörter „Art. 58 Abs. 1 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes – BayRiStAG“ und die Angabe „Art. 2 Abs. 1 BayRiG“ durch die Angabe „Art. 2 Abs. 1 BayRiStAG“ ersetzt.
- 1.3.2.2
- In Nr. 4.1.1 Satz 1, Nr. 4.1.2 Satz 1 und Nr. 4.1.3 Halbsatz 1 werden jeweils die Wörter „der Beamte bzw. Richter“ durch die Wörter „die Beamtin oder der Beamte oder die Richterin oder der Richter“ ersetzt.
- 1.3.2.3
- Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.2.3.1
- In der Überschrift werden vor dem Wort „Richtern“ die Wörter „Richterinnen und“ eingefügt.
- 1.3.2.3.2
- In Nr. 4.3.2 Satz 1 werden die Wörter „Der Beamte bzw. Richter“ durch die Wörter „Die Beamtin oder der Beamte oder die Richterin oder der Richter“ ersetzt und vor dem Wort „sein“ die Wörter „ihr oder“ eingefügt.
- 1.3.2.3.3
- In Nr. 4.3.3 Satz 2 werden die Wörter „der Beamte bzw. Richter“ durch die Wörter „die Beamtin oder der Beamte oder die Richterin oder der Richter“ ersetzt.
- 1.3.2.4
- In Nr. 4.4.2 Satz 2 werden die Wörter „Der Beamte bzw. Richter“ durch die Wörter „Die Beamtin oder der Beamte oder die Richterin oder der Richter“ ersetzt.
- 1.3.2.5
- In Nr. 4.5 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „des Beamten bzw. Richters“ durch die Wörter „der Beamtin oder des Beamten oder der Richterin oder des Richters“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. III wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
- „1.1
- Im Bayerischen Ministerialblatt auszuschreiben sind
- freie und freiwerdende Planstellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach Maßgabe des Art. 12 BayRiStAG,
- freie oder freiwerdende Stellen im Sinne des Spitzenstellenkonzepts für die Fachlaufbahn Justiz, insbesondere den Rechtspflegerbereich (Spitzenstellenkonzept), nach dessen Maßgabe,
- freie oder freiwerdende Stellen im Sinne der Ergänzung zur Anlage zu den Personalentwicklungsgrundsätzen (Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Bereich Haus-Betriebstechnik und Gebäudebetreuung) nach deren Maßgabe,
- freie oder freiwerdende Stellen im Sinne der Ergänzung zur Anlage zu den Personalentwicklungsgrundsätzen (Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, IT-Bereich) nach deren Maßgabe,
- freie oder freiwerdende Stellen mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst, die eine Beförderung nach BesGr. A 7 oder höher ermöglichen, nach Maßgabe der Bekanntmachung über das Anforderungsprofil für Beamtinnen und Beamte mit Leitungsfunktion im Justizwachtmeisterdienst und
- freie oder freiwerdende Stellen für Leitende Bewährungshelferinnen und -helfer nach Maßgabe der Bestimmungen der Bekanntmachung über die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe.
In Eilfällen kann die Ausschreibung auch auf andere geeignete Weise als im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht werden.“
- 1.4.2
- Nr. 1.2 wird aufgehoben.
- 1.4.3
- Nr. 1.3 wird Nr. 1.2 und nach dem Wort „gilt“ werden die Wörter „− mit Ausnahme der Ämter der BesGr. R 2 mit Amtszulage und höher −“ eingefügt.
- 1.4.4
- Nr. 1.4 wird aufgehoben.
- 1.4.5
- Nr. 1.5 wird Nr. 1.3, nach dem Wort „Gleichstellungsgesetzes“ wird die Angabe „– BayGlG“ eingefügt und die Wörter „Abschnitt IV Nr. 4.2 der Fürsorgerichtlinien vom 3. Dezember 2005 (FMBl Nr. 10, S. 193)“ werden durch die Wörter „Nr. 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien (BayInklR) vom 29. April 2019 (BayMBl. Nr. 165)“ ersetzt.
- 1.4.6
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.4.6.1
- Die beiden nicht nummerierten Absätze vor Nr. 2.1 werden Nr. 2.1 und in Abs. 1 wie folgt geändert:
- 1.4.6.1.1
- In Satz 1 werden vor dem Wort „Richter“ die Wörter „Richterinnen und“ und vor dem Wort „Staatsanwälte“ die Wörter „Staatsanwältinnen und“ eingefügt, die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden gestrichen und nach dem Wort „Oberlandesgerichts“ werden die Wörter „bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts“ eingefügt.
- 1.4.6.1.2
- In Satz 2 werden nach dem Wort „Bewerber“ die Wörter „und Bewerberinnen“ eingefügt, die Wörter „und für Verbraucherschutz“ werden jeweils gestrichen und nach dem Wort „Oberlandesgerichts“ werden die Wörter „bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts“ eingefügt.
- 1.4.6.2
- Nr. 2.1 wird Nr. 2.2 und wie folgt gefasst:
- „2.2
- Das Bewerbungsgesuch soll entsprechend dem üblichen Vordruck enthalten:
- Name, Vorname, Amtsbezeichnung, Gericht/Behörde, Privatanschrift, Telefonnummer (dienstlich und privat),
- Bezeichnung der Stelle, auf die sich die Bewerbung bezieht,
- Arbeitskraftanteil, mit dem die Bewerberin oder der Bewerber auf der ausgeschriebenen Stelle tätig sein möchte,
- eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber mit einer oder einem in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Stelle zu besetzen ist, tätigen Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Rechtspflegerin oder Rechtspfleger, Notarin oder Notar, Notarassessorin oder Notarassessor oder mit einer oder einem in diesem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt verwandt, verschwägert oder verheiratet ist bzw. mit der entsprechenden Person eine Lebenspartnerschaft besteht; im Fall der Bewerbung um eine Stelle bei einem Oberlandesgericht oder bei einer Generalstaatsanwaltschaft ist eine entsprechende Erklärung bezogen auf den Oberlandesgerichtsbezirk abzugeben, im Fall der Bewerbung um eine Stelle bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht ist eine entsprechende Erklärung bezogen auf den Freistaat Bayern abzugeben,
- gegebenenfalls den Antrag gemäß Art. 18 BayGlG auf Beteiligung der oder des Gleichstellungsbeauftragten,
- Erklärung zur Einsichtnahme der oder des Gleichstellungsbeauftragten in den Personalakt auf ihre oder seine Anforderung,
- Erklärung zur Verständigung über eine erfolglose Bewerbung,
- gegebenenfalls eine Erklärung zu besonderen Ausschreibungsbedingungen.“
- 1.4.6.3
- Nr. 2.2 wird Nr. 2.3 und wie folgt gefasst:
- „2.3
- In dem Gesuch soll die Bewerberin oder der Bewerber erklären, ob sie oder er damit einverstanden ist, dass ihre oder seine Personalakten dem Präsidialrat/Landesstaatsanwaltsrat zugeleitet werden (Art. 46 Abs. 1 Satz 3, Art. 50 BayRiStAG) oder durch ein von der Bewerberin oder dem Bewerber zu bestimmendes Mitglied des zuständigen Personalrats eingesehen werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 6, Art. 80 Abs. 5 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes – BayPVG).“
- 1.4.6.4
- Nr. 2.3 wird Nr. 2.4 und in Satz 1 werden die Wörter „schwer behinderter“ durch die Wörter „schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter“, die Angabe „§ 81 SGB IX“ durch die Angabe „§ 164 SGB IX“ und die Wörter „Abschnitt IV Nr. 6 der Fürsorgerichtlinien vom 3. Dezember 2005 (FMBl Nr. 10, S. 193)“ durch die Angabe „Nr. 4.6 BayInklR“ ersetzt.
- 1.4.6.5
- Nr. 2.4 wird Nr. 2.5 und wie folgt geändert:
- 1.4.6.5.1
- In Abs. 1 werden nach dem Wort „ist“ die Wörter „die Bewerberin oder“ eingefügt und das Wort „seine“ durch die Wörter „die Wahrnehmung ihrer oder seiner“ sowie das Wort „werden“ durch das Wort „wird“ ersetzt.
- 1.4.6.5.2
- Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.4.6.5.2.1
- In Satz 1 werden nach dem Wort „wenn“ die Wörter „die erfolglose Bewerberin oder“ eingefügt.
- 1.4.6.5.2.2
- In Satz 2 wird das Wort „vom“ durch die Wörter „von der Bewerberin oder dem“ ersetzt.
- 1.4.6.5.3
- In Abs. 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Dienstvorgesetzten“ die Wörter „der Bewerberin oder“ eingefügt.
- 1.4.7
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.4.7.1
- In Abs. 1 werden nach dem Wort „Oberlandesgerichts“ die Wörter „bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts“ eingefügt, die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen und vor dem Wort „Richter“ die Wörter „Richterinnen und“ sowie vor dem Wort „Staatsanwälte“ die Wörter „Staatsanwältinnen und“ eingefügt.
- 1.4.7.2
- In Abs. 2 werden nach dem Wort „Oberlandesgerichts“ die Wörter „bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts“ eingefügt.
- 1.4.8
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.4.8.1
- Die Gliederungsangabe „Nr. 4.1“ wird gestrichen.
- 1.4.8.2
- Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„Im Besetzungsbericht ist die Bewerberin oder der Bewerber bzw. sind die Bewerberinnen oder Bewerber anzuführen sowie die wesentlichen Gesichtspunkte für die Auswahl darzulegen.“
- 1.4.8.3
- Abs. 2 wird aufgehoben.
- 1.4.8.4
- Abs. 3 wird Abs. 2 und wie folgt geändert:
- 1.4.8.4.1
- In Satz 2 werden nach dem Wort „vorgeschlagenen“ die Wörter „Bewerberinnen und“ eingefügt und die Wörter „in der Reihenfolge des Dreiervorschlags“ durch das Wort „zuerst“ ersetzt.
- 1.4.8.4.2
- Satz 3 wird wie folgt geändert:
- 1.4.8.4.2.1
- Im Satzteil vor Spiegelstrich 1 werden nach dem Wort „Für“ die Wörter „jede Bewerberin und“ eingefügt.
- 1.4.8.4.2.2
- In Spiegelstrich 2 wird das Wort „Geburtstag“ durch das Wort „Geburtsdatum“ ersetzt.
- 1.4.8.4.2.3
- In Spiegelstrich 3 wird das Wort „Amtsbezeichnung“ durch die Wörter „Statusamt und Besoldungsgruppe“ ersetzt.
- 1.4.8.4.2.4
- In Spiegelstrich 6 werden nach den Wörtern „dienstlichen Beurteilungen“ die Wörter „zzgl. jeweils aktualisierter Beurteilungen“ eingefügt und werden die Wörter „(Jahr und Gesamturteil, außerordentliche Beurteilungen sind mit dem Zusatz (A) zu kennzeichnen)“ gestrichen.
- 1.4.8.4.2.5
- Spiegelstrich 8 wird aufgehoben.
- 1.4.8.4.2.6
- Spiegelstrich 9 wird Spiegelstrich 8 und der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 1.4.8.4.2.7
- Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
- „–
- schriftlicher Bescheid bei erfolgloser Bewerbung / Beteiligung Gleichstellungsbeauftragte(r) / Beteiligung Schwerbehindertenvertretung.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2023 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor