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Berichtigung der Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) und der
Ergänzungsbestimmungen zur KostVfg (ErgKostVfg)
Die Überschrift von Nr. I der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Neufassung der Kostenverfügung (KostVfg) und der Ergänzungsbestimmungen zur KostVfG (ErgKostVfg) vom 9. Oktober 2023 (BayMBl. Nr. 521) wird wie folgt berichtigt:
Nach dem Wort „Kostenverfügung“ wird die Angabe „(KostVfg)“ eingefügt.
Veronika Witt
Ministerialrätin