2236.4.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen
Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für
Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. Oktober 2023, Az. VI.5-BS9500-37a.65 071
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBI. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. September 2022 (BayMBI. Nr. 602) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der erste Absatz wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 werden die Wörter „§ 71 Abs. 1 Satz 1 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 11. März 2015 (GVBl. S. 30, KWMBl. S. 22)“ durch die Wörter „§ 53 Abs. 1 der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 257, BayRS 2236-4-1-9-K)“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Satz 2 wird die Angabe „(§ 71 Abs. 3 Satz 4 BFSO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BFSO)“ ersetzt.
- 1.1.3
- In Satz 3 wird die Angabe „§ 71 Abs. 3 Satz 4 BFSO“ durch die Angabe „§ 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BFSO“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 wird die Angabe „(§ 71 Abs. 2 Satz 1 BFSO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 1 BFSO)“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 2 wird die Angabe „(§ 71 Abs. 2 BFSO)“ durch die Angabe „(§ 53 Abs. 2 BFSO)“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In der Überschrift wird die Angabe „2022/2023“ durch die Angabe „2023/2024“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Satz 1 wird die Angabe „Kinderpflege 2023“ durch die Angabe „Kinderpflege 2024“ und die Wörter „Dienstag, 7. März 2023“ werden durch die Wörter „Dienstag, 5. März 2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 15. November 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor