Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2024/2025;
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Masterabschluss an
einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der
Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik und Metalltechnik
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 31. Oktober 2023, Az. VI.2-BS9008.0/12/2
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden zu dem am 10. September 2024 beginnenden Vorbereitungsdienst auch besonders gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Masterabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist eine gute Abschlussnote im Masterzeugnis und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Masterprüfung nach 2018 abgelegt haben. Bewerberinnen und Bewerber mit Diplomabschlüssen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Montag, 15. Januar 2024 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) beizulegen.
Informationsveranstaltungen zur Sondermaßnahme finden im Dezember 2023 statt. Weitere Informationen können unter dem Link www.studien-seminar.de eingesehen werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden. Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link: www.km.bayern.de/
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Mitte Januar bis Mitte März 2024 durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen. Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 46