Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 548 vom 15.11.2023

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Zwischenprüfung 2024
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 31. Oktober 2023, Az. 26-P 3532-3/14

1In der Zeit vom 11. bis 19. April 2024 findet die Zwischenprüfung 2024 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2023 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2023 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 11. bis 19. Juli 2024 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen nach §§ 13 bis 24 und 61 bis 67 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1909).

4Zur Durchführung der Zwischenprüfung 2024 wird Folgendes bestimmt:

Zu § 21

5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 8. Januar 2024 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Zu § 67

7Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor