Berichtigung
der Bekanntmachung über den Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung;
Abführung von Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
für Pflegepersonen
vom 3. Februar 2023
In Nr. 1.2 ist die Tabelle in der Spalte „beitragspflichtige Einnahmen in €“ der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über den Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung; Abführung von Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen vom 22. Dezember 2022 (BayMBl. 2023 Nr. 23) wie folgt zu berichtigen:
In der Spalte „Neue Länder“ sind die Angaben
„ | Neue Länder | |
---|---|---|
– | ||
779,15 | ||
1 240,87 | ||
2 020,03 | ||
2 885,75 | “ |
durch die Angaben
„ | Neue Länder | |
---|---|---|
– | ||
755,06 | ||
1 202,50 | ||
1 957,55 | ||
2 796,50 | “ |
zu ersetzen.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Dr. Nicole Lang
Ministerialdirigentin