Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 556 vom 15.11.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1, 4, 5 und 9 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Aschaffenburg und Kempten (Allgäu)

  1. 2. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München – Stammsitz München

  1. 3. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München

Voraussetzung für die Übertragung der Stelle ist die Bereitschaft für eine Verwendung in Augsburg.

  1. 4. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Landshut und Regensburg

  1. 5. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Cham, Neustadt a.d.Aisch und Neu-Ulm

  1. 6. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München

Voraussetzung für die Übertragung der Stelle ist die Bereitschaft für eine Verwendung in Augsburg.

  1. 7. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors bzw. der Direktorin dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Ansbach und Sonthofen

  1. 8. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Hersbruck und Regensburg

  1. 9. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 3 mit Amtszulage)

in München I

  1. 10. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Passau

  1. 11. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

Die Stelle beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bewerberinnen und Bewerber sollen daher über vertiefte Kenntnisse sowie Ermittlungserfahrungen im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 12. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Coburg und Kempten (Allgäu)

  1. 13. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Nürnberg-Fürth und Traunstein

Die Stelle in Nürnberg-Fürth erfordert die Bereitschaft zur Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Sie beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bewerberinnen und Bewerber sollen daher über vertiefte Kenntnisse sowie Ermittlungserfahrungen im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 5 sowie 9 und 10 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Februar 2024 (Nrn. 2, 5 – Stellen Neustadt a.d.Aisch und Neu-Ulm –, 9 und 10)
  • 1. März 2024 (Nrn. 4 – Stelle Regensburg – und 5 – Stelle Cham)
  • 20. März 2024 (Nr. 3)
  • 1. April 2024 (Nr. 4 – Stelle Landshut)
  • 1. Mai 2024 (Nr. 1 – Stelle Kempten (Allgäu))
  • 1. Juni 2024 (Nr. 1 – Stelle Aschaffenburg)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 5 sowie 9 und 10 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 6 bis 8 sowie 11 bis 13 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).

Bewerbungsfrist: 4. Dezember 2023.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Dienstleiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 14 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 16. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben.
  2. 2. Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht Ingolstadt in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  3. 3. Stellvertretender Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Oberlandesgericht Bamberg (Dienststelle: Landesjustizkasse Bamberg) in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  4. 4. Stellvertretender Leiter der Zentralen Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Hof in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art.  7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 1 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 2 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 4. Dezember 2023.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstellen:

Roding
frei seit 1. November 2023
(bisheriger Inhaber:
Notar Benjamin Weingarten)
Weiden i.d.OPf.
frei seit 1. November 2023
(bisherige Inhaberin:
Notarin Dr. Claudia Greipl)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. März 2024

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass die freien Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als dem vorgenannten Stichtag für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 12. Dezember 2023.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Einstellungen in den Notardienst

In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2023/1 voraussichtlich bis zu 16 Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,00 Punkten erforderlich.

Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,00 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich. Danach wird bis einschließlich der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2021/2 der schriftliche Prüfungsteil mit 75 Prozent, der mündliche Teil mit 25 Prozent gewichtet. Ab der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2022/1 wird der schriftliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der mündliche Teil mit 30 Prozent gewichtet. Maßgeblich für die Zuordnung eines außerhalb von Bayern erbrachten Prüfungsergebnisses ist der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung. Stichtag ist der 13. Juni 2022 (Beginn des schriftlichen Termins der ZJS 2022/1 in Bayern), d. h. alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, deren schriftliche Prüfungen nach diesem Stichtag, zeitgleich oder jedenfalls mit einer Überschneidung stattgefunden haben, fallen unter die neue Regelung (70:30).

Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 5. Januar 2024 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.