2030.11-F
Achtzehnte Änderung der Allgemeinen Regelungen des
Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts
Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses
vom 6. November 2023, Az. L 2 A 0310-1/28
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. April 2023 (BayMBl. Nr. 210) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2. Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Nrn. 4 bis 4.3.2.1 werden die Nrn. 3 bis 3.3.2.1.
- b)
- Die Nrn. 5 bis 5.3 werden die Nrn. 4 bis 4.3 und in Nr. 4.1 wird die Angabe „4“ durch die Angabe „5“ ersetzt.
- c)
- Die Nr. 6 wird Nr. 5.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. Oktober 2023 in Kraft.
Horst Wonka
Generalsekretär