Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 565 vom 22.11.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 31. Oktober 2023, Az. VII.6-BP4042.0/218/2

Die 13 offiziellen Europäischen Schulen (ES) an neun Standorten in sechs Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien) mit knapp 27 000 Schülerinnen und Schülern werden gemeinsam von den EU-Mitgliedsstaaten als Einrichtungen öffentlichen Rechts getragen. Lehrkräfte können im Rahmen der schulischen Arbeit im Ausland für bis zu neun Jahre zum Dienst an einer ES beurlaubt werden. Das Arbeitsfeld ist – insbesondere aufgrund der verschiedenen Sprachsektionen – international und multikulturell geprägt.

Die Vermittlung erfolgt über die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Internetseite der Europäischen Schulen lautet: www.eursc.eu.

Für das Schuljahr 2024/2025 werden Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrkräfte sowie Sekundarschullehrkräfte (m/w/d) gesucht:

Die Lehrtätigkeit erfolgt gemäß dem Statut der Europäischen Schulen. Das Deputat (100 Prozent) beträgt 25,5 Zeitstunden für Lehrkräfte im Primarbereich und i. d. R. 21 Unterrichtseinheiten für Lehrkräfte im Sekundarbereich.

Voraussetzungen für eine Bewerbung an einer Europäischen Schule sind eine Verbeamtung auf Lebenszeit oder eine Festanstellung im Landesdienst und eine mindestens dreijährige ununterbrochene Tätigkeit im innerdeutschen Schuldienst. Es wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation, Erfahrung im Umgang mit IT, Smartboard, Tablet sowie hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes erwartet. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse (Englisch und/oder Französisch) sind erforderlich. Die Bewerberin/der Bewerber verpflichtet sich zusätzlich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache zu erwerben.

Das Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren entspricht dem für Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) im Auslandsschulwesen. Eine Bewerbung erfordert die Zustimmung des Dienstherrn und die Freistellung der Lehrkraft für den Auslandsschuldienst. Sie ist auf dem Dienstweg über die Schulleitung und die Heimatschulbehörde bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen einzureichen (siehe https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Bewerbung/Lehrkraefte/ADLK/adlk_node.html):

  • Personalbogen für Auslandslehrkräfte, inklusive der Anlagen 1 bis 4;
  • tabellarischer Lebenslauf (Vorlage eines Passfotos wird freigestellt);
  • gegebenenfalls Nachweise über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen;
  • Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung, soweit nicht älter als drei Jahre (Landesbestimmungen können davon abweichen).

Interessierte erhalten weitere Informationen zur Stellensituation und zum Auswahlverfahren von:

Sybille Maiwald, deutsche Inspektorin für den Kindergarten und Primarbereich der ES
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
E-Mail: Sybille.Maiwald@stmuk.bayern.de

Thilo Buchmaier, deutscher Inspektor für den Sekundarbereich der ES
Hessisches Kultusministerium
E-Mail: thilo.buchmaier@kultus.hessen.de.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. November 2023, Az. VII.6-BP4042.0/219/2

Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:

Deutsche Schule Asunción, Paraguay

Besetzungsdatum: voraussichtlich 1. August 2024
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Dezember 2023

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Schule Asunción ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 1 127
Deutsches Sprachdiplom der KMK (DSD I und II)
Landeseigener Abschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung
Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14 oder A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Leitungserfahrung und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen für die Stelle muss fristgerecht über den folgenden Go4Bund Links eingegeben werden: https://g4b.daisy.bva.bund.de/frontend/ZfA-2023-0037-SLT/dashboard.html

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf maximal vier Jahre vor dem geplanten Einstellungsdatum erstellt worden sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Stefan Graf

Ministerialdirektor