Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 566 vom 22.11.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Ausbildung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschule:
Fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächerverbindungen
Ernährung/Gestaltung, Musik/Informationstechnik, Englisch/Informationstechnik,
Sport/Informationstechnik und Englisch/Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. November 2023, Az. III.3-BS7040.0/5/21

  1. 1. Für die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach, München und Bad Aibling) gelten folgende Grundsätze:

Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach Ernährung bzw. Gestaltung (je nach beruflicher Vorbildung)

Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung

  1. 2. Für die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Musik/Informationstechnik bzw. Englisch/Informationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung in den Fächern Sport/Informationstechnik bzw. Englisch/Informationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:

Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach Informationstechnik bzw. Sport

Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung

  1. 3. Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
  2. 4. Mit erfolgreich abgelegter Erster Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Informationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.
  3. 5. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
  4. 6. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
  • der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
  • entsprechende berufliche Erstausbildung,
  • das Bestehen eines Eignungstests.
  1. 7. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
  • für die Ausbildung in München

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung II –
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 1265-2599
E-Mail: muenchen@stif2.de

  • für die Ausbildung in Bad Aibling

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Außenstelle Abteilung II –
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
83043 Bad Aibling
Tel.: 08061 938841-742
E-Mail: bad-aibling@stif2.de

  • für die Ausbildung in Ansbach

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 97258-03
E-Mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de

bis 15. Februar 2024 zu senden.

  1. 8. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet.
  2. 9. An die fachliche und pädagogisch-didaktische Ausbildung mit der Ersten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 47