Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 573 vom 29.11.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 444706ff6bcb305fec3e9c3e3bad4313ced7ad1196bb37cd47326509255ce5ef

Satzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim

vom 9. November 2023

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2 781 700 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 347 060 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 487 800,00 € festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der
Verbandsumlage zu tragen, das sind
743 900,00 €.
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen
umgelegt:
Bezirk Niederbayern 297 560,00 €
Bezirk Oberpfalz 297 560,00 €
Landkreis Regensburg 89 268,00 €
Stadt Regensburg 29 756,00 €
Gemeinde Alteglofsheim 29 756,00 € 743 900,00 €
1 487 800,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.

§ 6

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Tanja Schweiger

Landrätin
Verbandsvorsitzende