2126.8.2-G
Änderung des 49. Jahreskrankenhausbauprogramms 2023
des Freistaates Bayern
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie der Finanzen und für Heimat
vom 30. November 2023, Az. 22c-K9342-2022/2-28 und 62-FV 6800.10-1/69
§ 1
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie der Finanzen und für Heimat über das 49. Jahreskrankenhausbauprogramm 2023 des Freistaates Bayern vom 28. Juli 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 411, StAnz Nr. 32) wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 7 wird die Angabe „30. November“ durch die Angabe „11. Dezember“ ersetzt.
- 2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium Harald Hübner Ministerialdirektor |