Bewerbungs- und Auswahlverfahren; Einstellungsprüfung für die
Qualifikation zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik an Förderschulen in Bayern;
Modellversuch 2024 bis 2026
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. November 2023, Az. III.6-BP8027.0/2
Zur Unterstützung der Unterrichtsversorgung an Förderschulen wird zum Schuljahr 2024/2025 erneut die bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst) zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik als Modellversuch angeboten. Ausbildungsbeginn ist der 9. September 2024. Zielgruppe sind hier insbesondere die bereits an Förderschulen beschäftigten Heilpädagogischen Unterrichtshilfen und Heilpädagogischen Förderlehrkräfte. Die Ausbildung ist organisatorisch an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilung IV in Ansbach angegliedert. Sie richtet sich nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 26. August 2021 (GVBl. S. 571), die entsprechend angepasst wurde.
1.
An folgenden Schulen wird aufgrund dienstlicher Belange eine Stelle für eine Fachlehrkraft Sonderpädagogik ausgeschrieben:
Oberbayern:
- Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Landschulheim Elkofen (Förderschwerpunkt emotional und soziale Entwicklung)
- SFZ Joseph-von-Eichendorff-Schule Waldkraiburg (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotional und soziale soziale Erziehung)
- SFZ München Mitte 3, (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Erziehung)
- Förderzentrum Philipp Neri Schule, Rosenheim (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Förderzentrum Franziskus-von-Assisi-Schule, Au am Inn (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- SFZ München Süd, (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Erziehung)
- Förderzentrum Sophie-Scholl-Schule, Neuburg a.d.Donau (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Förderzentrum Konrad-von-Parzham-Schule, Altötting (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Niederbayern:
- SFZ Viechtach (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotional und soziale Entwicklung)
- Förderzentrum Schule am Stadtpark, Waldkirchen (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
Oberpfalz:
- SFZ Neumarkt (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
- SFZ Willmannsschule, Amberg (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
- SFZ Sulzbach-Rosenberg (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
Oberfranken:
- Förderzentrum Berthold-Scharfenberg-Schule, Bamberg (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- SFZ Pestalozzischule, Forchheim (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
- Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Bayreuth (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
Mittelfranken:
- SFZ Paus-Moor-Schule, Nürnberg (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
- Clara und Isaak Hallemann Schule, Fürth (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Sebastian-Strobel-Schule, Herrieden (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- SFZ Altmühlfrankenschule, Weißenburg (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
Unterfranken:
- SFZ Leo-Weismantelschule, (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
- Förderzentrum Pestalozzischule, Schweinfurt (Förderschwerpunkt Lernen)
- Elsava-Schule Himmelthal, Elsenfeld (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
Schwaben:
- SFZ Ulrichschule, Augsburg (Förderschwerpunkte Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung)
2.
Die Bewerbung ist (auf dem Dienstweg) unter Vorlage der folgenden Unterlagen an die jeweils zuständige Regierung zu richten:
- formloses Bewerbungsschreiben mit formlosem Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über anrechenbare Dienstzeiten an bayerischen Förderschulen
- Zeugnis über einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss
Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 19. Januar 2024 (Ausschlussfrist) alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen, oder ggf. darlegen können, dass diese spätestens mit Beginn des Vorbereitungsdienstes vorliegen werden.
3.
- 3.1
- Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Zum Auswahlverfahren bzw. zur Eignungsprüfung für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
- die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 Grundgesetz) oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz bis zur Einstellung besitzt,
- die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
- bei Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
- 3.2
- Besondere Zulassungsvoraussetzungen
Zur Eignungsprüfung für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer
- über einen der im Folgenden genannten Abschlüsse verfügt:
- einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Sozialpädagogik (Erzieherin/Erzieher) oder
- einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie für Heilpädagogik (Heilpädagogin/Heilpädagoge) oder
- einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger) und
- bis zum Beginn der Qualifikation mindestens drei Schuljahre eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit an einer öffentlichen oder privaten Förderschule in Bayern nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung vorweisen kann.
4.
Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist neben den allgemeinen und besonderen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung (hier in Form einer Eignungsprüfung) nötig, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung zur Qualifikation für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus als Fachlehrkraft Sonderpädagogik besitzen.
Die Eignungsprüfung findet an den unter Nr. 1 genannten Förderschulen statt. Die Eignungsprüfung wird von einem von der jeweiligen Regierung eingerichteten Prüfungsausschuss durchgeführt und bewertet. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Auswahlprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.
- 4.1
- Prüfungsinhalt
Die Eignungsprüfung besteht aus einem Lehrversuch und einem Auswahlgespräch.
- 4.1.1
- Lehrversuch
Der Lehrversuch dauert eine Schulstunde und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten im Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichts-/Unterweisungssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Auswahlprüfung nicht bestanden und kann am Auswahlgespräch nicht mehr teilnehmen.
- 4.1.2
- Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch dauert 45 Minuten und dient zur Prüfung der fachlichen und persönlichen Kompetenz sowie der mündlichen und schriftlichen deutschen Sprachkompetenz. Zur Vorbereitung auf das Auswahlgespräch wird eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten gewährt. Am Auswahlgespräch können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben.
- 4.2
- Geltung der Eignungsprüfung, Wiederholung
Das Ergebnis der Eignungsprüfung gilt für das laufende Kalenderjahr und kann einmal je Ausbildungsjahr abgelegt werden.
- 4.3
- Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs hinsichtlich der Vorbereitungszeit auf das Auswahlgespräch ist für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Menschen eine entsprechende Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss notwendig.
- 4.4
- Ergebnis des Auswahlverfahrens
Aus den Noten des Lehrversuchs und des Auswahlgesprächs wird unter gleicher Gewichtung eine Gesamtnote gebildet. Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Eignungsprüfung bestanden wurde. Dies ist der Fall, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde (vgl. § 5 Abs. 5 QualVFL). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht. Sofern für eine ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt eine Auswahl nach Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden bis spätestens 5. Juli 2024 schriftlich durch die jeweilige Regierung über ihre Zulassung bzw. Ablehnung informiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Fachlehrkraft Sonderpädagogik (bayern.de)).
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 51