7904-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung projektbezogener Maßnahmen der
forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen
Förderprogramms (FORSTZUSR 2021)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 4. Dezember 2023, Az. F2-7752.2-1/627
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung projektbezogener Maßnahmen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTZUSR 2021) vom 21. Dezember 2022, Az. F2-7752.2-1/569 (BayMBl. 2023 Nr. 36) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1 Satz 1 erster Spiegelstrich wird nach der Angabe ‚ „De-minimis“-Beihilfen' folgende Angabe eingefügt:
„(soweit die Europäische Union (EU) die oben genannte EU-Verordnung ersetzt, tritt an die Stelle der zitierten Verordnung die entsprechende Nachfolgeverordnung)“
- 1.2
- Nr. 1.2 Satz 7 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ wird durch die Angabe „Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 9.1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „31. Dezember 2023“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor