7071-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des
„Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 6. Dezember 2023, Az. 41-6660/33
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ vom 15. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 214), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 424), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.2 wird nach der Angabe „Art. 25 Abs.“ die Angabe „1,“ eingefügt.
- 1.2
- Der Wortlaut der Fußnote zu Nr. 4.10 wird wie folgt neu gefasst:
„Nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) AGVO ist jede Einzelbeihilfe über 100 000 Euro mit den in Anhang III der AGVO genannten Informationen (u. a. Name des Empfängers und Beihilfehöhe) in der Transparenz-Datenbank zu veröffentlichen.“
- 1.3
- In Nr. 5.4 wird die Angabe „ABL EU 2014/C 198/01“ ersetzt durch die Angabe „2022/C 414/01“.
- 1.4
- Nr. 6.1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„2Bei der Feststellung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die in Nr. 2 genannten Bestimmungen der AGVO sowie alle weiteren einschlägigen Voraussetzungen der AGVO zu den beihilfefähigen Kosten einzuhalten.“
- 1.5
- In Nr. 6.2.3 werden die Wörter ‚genanntes „Arm’s-length-Prinzip“ nach Art. 2 Nr. 89‘ ersetzt durch die Wörter ‚genannter „Fremdvergleichsgrundsatz“ nach Art. 2 Nr. 39a‘.
- 1.6
- Der Wortlaut von Nr. 8.1 wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin