2162-A
Änderung der Förderrichtlinien zur Umsetzung des
„Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 4. Dezember 2023, Az. V2/6524.04-1/56
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderrichtlinien zur Umsetzung des „Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Bayern vom 26. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 135) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Präambel wird folgender Satz 3 angefügt:
„3Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.“
- 1.2
- In Nr. 3 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2023 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor