2154-G
Änderung der SARS-CoV-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie 2021/2022
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 24. Januar 2023, Az. G8000-2020/619/32
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege über die SARS-CoV-2-Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie 2021/2022 vom 18. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 350), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. September 2022 (BayMBl. Nr. 578) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 Satz 3 wird die Angabe „15. Juni 2022“ durch die Wörter „26. Juli 2022 und am 13. Dezember 2022“ und die Angabe „15. Oktober 2022“ durch die Angabe „28. Februar 2023“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 2.1 wird die Angabe „15. Oktober 2022“ durch die Angabe „28. Februar 2023“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 3.2 Satz 10 werden die Wörter „des Innern, für Sport und Integration“ durch die Wörter „für Gesundheit und Pflege“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 4.4 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 4.5 Satz 2 werden die Wörter „des Innern, für Sport und Integration“ durch die Wörter „für Gesundheit und Pflege“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 1 und die Angabe „30. November 2022“ wird durch die Angabe „31. Mai 2023“ ersetzt.
- 1.6.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist erlischt ungeachtet gegebenenfalls noch verfügbarer Ausgabemittel die haushaltsrechtliche Ermächtigung, weitere Auszahlungen anzuordnen.“
- 1.7
- In Nr. 5.3 Satz 3 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt.
- 1.8
- In Nr. 5.6 Satz 2 werden die Wörter „des Innern, für Sport und Integration“ durch die Wörter „für Gesundheit und Pflege“ ersetzt.
- 1.9
- In der Anlage in Nr. 4.1 Satz 1 Spiegelstrich 1 und 2 wird jeweils die Angabe „15. Oktober 2022“ durch die Angabe „28. Februar 2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 16. Oktober 2022 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor