7071-W
Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 27. Dezember 2023, Az. 24-7305/234
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 9. September 2020 (BayMBl. Nr. 549), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 86), wird wie folgt geändert:
Nr. 10 wird wie folgt gefasst:
- „10.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2023 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin