Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d)
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. Januar 2023, Az. V-BP5001.1/260/2
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2023 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
- 1. Leibniz-Gymnasium Altdorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 2. Gymnasium bei St. Anna Augsburg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 3. Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 4. Gymnasium Eckental
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 5. Anne-Frank-Gymnasium Erding
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 6. Dom-Gymnasium Freising
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache.
- 7. Christoph-Probst-Gymnasium Gilching
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 8. Gymnasium Ismaning
Die Schule ist ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 9. Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 10. Maria-Theresia-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 11. Gymnasium München-Moosach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 12. Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 13. Max-Planck-Gymnasium München-Pasing
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 14. Wilhelm-Diess-Gymnasium Pocking
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion.
- 15. Luitpold-Gymnasium Wasserburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder auf unbefristetem Arbeitsvertrag beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beschäftigte des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bzw. die Entgeltgruppe 14 oder höher bereits erreicht haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium mindestens im Umfang des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich; Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder an obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Bei der Bewerbung sind Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung anzugeben. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme der/des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332) veröffentlichten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.
Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage 1 zum KMS vom 28. Februar 2020 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG V-1, Bereich 1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG V-1) umgehend zu informieren. Weigert sich die Lehrkraft, den Nachweis vorzulegen, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber (m/w/d) wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, von der/vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Stefan Graf
Ministerialdirektor