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Änderung der Bekanntmachung über die Förderrichtlinien für die Gewährung
von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2023, Az. VII.5-BS1701.3/2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ vom 7. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 50) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4.5 Satz 2 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „30“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 5.4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Buchst. a) Doppelbuchst. aa) wird die Angabe „35“ durch die Angabe „42,23“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Buchst. a) Doppelbuchst. bb) wird die Angabe „35“ durch die Angabe „42,23“ ersetzt.
- 1.2.3
- In Buchst. c) Satz 1 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „25“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor