Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Februar 2023, Az. VI.6-BP9001.1-6/68/3
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen neu zu besetzen.
- 1. Berufliche Oberschule Landshut, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Verantwortliche Übernahme von Schülerangelegenheiten und schulrechtliche Beratung
- Mitorganisation des Aufnahmeverfahrens
- Koordination und Organisation von schulischen Veranstaltungen und Prüfungen (u. a. Schulstart, Eltern- und Infoveranstaltungen, Abschlussprüfungen, Abschlussfeiern)
- Mitarbeit bei der Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten
- Mitarbeit im Stunden- und Vertretungsplanteam
- Organisation der Wahlpflichtfächer
- aktive Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen und der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
- Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung ggf. als Mitglied der Erweiterten Schulleitung
- Hauptansprechperson für die Zweigstelle der FOS in Dingolfing (u. a. regelmäßiger Kontakt zu den dortigen Schulen und dem Landratsamt sowie zur örtlichen Presse)
Vorausgesetzt werden:
- langjährige Unterrichtserfahrung an einer Beruflichen Oberschule
- überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
- vertiefte Kenntnisse im Schulrecht und Schulorganisation einer FOSBOS
- Fähigkeit, sich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten
- ausgeprägte Organisationsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
- berdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
- ausgeprägte kommunikative und soziale Kompetenzen und Freude in einem Team innovativ zu arbeiten
- sicherer Umgang mit EDV-Anwendungen (v. a. Office, Untis, WebUntis, WINSV)
-
2. Therese-von-Bayern-Schule, Berufliche Oberschule für Wirtschaft München,
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme und Datenbanken (u. a. „München-Atlantis“, Infoportal, SchulantragOnline, Untis, WebUntis, WinLD)
- Zuständigkeit für die Implementierung von ASV
- Vorbereitung und Durchführung von Klassenkonferenzen und Prüfungsausschusssitzungen
- Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium, der MB-Dienststelle, dem Landesamt für Statistik und dem Schulaufwandsträger
- Mitwirkung bei der Organisation der Anmeldungen
- Mitwirkung bei der Vertretungsplanung
- Koordination von Prüfungen der anderen Bewerber/-innen
- Organisation der Abschlussprüfungen
- Notenmanagement zu Zeugnisterminen und Mitarbeit bei der Zeugniserstellung
- Im Übrigen gelten bzgl. der Funktion Mitglied der erweiterten Schulleitung die Regelungen des § 28 LDO.
Vorausgesetzt werden:
- Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Freude, in einem Schulleitungsteam innovativ zu arbeiten
- hohe Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themengebiete schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
- hohe kommunikative und soziale Kompetenzen: Die Fähigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den weiteren Funktionsträgern der Schule, dem Kollegium und dem Sekretariat ist unverzichtbar.
- langjährige Erfahrung mit Unterricht und organisatorischen Rahmenbedingungen an FOS und BOS
- fundierte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit den erforderlichen IT-Programmen (u. a. der Atlantis-Version der Landeshauptstadt München)
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte (m/w/d) im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem/der zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOSBOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.
Stefan Graf
Ministerialdirektor