Ausschreibung der Stellen für
Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. Februar 2023, Az. VI.7-BO9001.1-7a.4 009
1.
Staatliches Berufliches Schulzentrum I Schwandorf mit Staatlicher Berufsschule und Staatlichen Berufsfachschulen für Sozialpflege, für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung
Die Staatliche Berufsschule Schwandorf führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall, Mono und Wirtschaft. Diese wurde im Schuljahr 2021/2022 von 2 634 Teilzeitschülern/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
2.
- 2.1
- Staatliche Berufsschule Dingolfing
Die Staatliche Berufsschule Dingolfing führt Klassen in den Berufsfeldern Bekleidung, Elektro, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall, Mono und Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 2 221 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
- 2.2
- Staatliche Berufsschule I Bayreuth mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
Die Staatliche Berufsschule I Bayreuth führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Körperpflege, Metall und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 637 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
- 2.3
- Berufliche Oberschule Augsburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Augsburg mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 019 Vollzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
3.
- 3.1
- Berufliche Oberschule Nürnberg, Staatliche Fachoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Nürnberg mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Gesundheit, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie Integrationsvorklassen besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 154 Vollzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
- 3.2
- Berufliche Oberschule Schweinfurt, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Staatliche Fachoberschule Schweinfurt mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft sowie Integrationsvorklassen besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 684 Vollzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
- 3.3
- Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Die Staatliche Berufsschule Bad Aibling führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Metall und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 110 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
- 3.4
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Traunstein mit Staatlicher Berufsschule III, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege, mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik sowie mit Staatlicher Fachschule für Heilerziehungspflege
Die Staatliche Berufsschule III Traunstein führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 156 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.
4.
Staatliche Berufsschule Pegnitz
Die Staatliche Berufsschule Pegnitz führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung und Metall. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 475 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Die mit Bekanntmachung vom 25. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 633) unter Nr. 2.4 veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule Pegnitz wird zurückgenommen.
5.
- 5.1
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Memmingen mit Staatlicher Berufsschule I und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik
Die Staatliche Berufsschule I Memmingen führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 709 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
- 5.2
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfarrkirchen mit Staatlicher Berufsschule, Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege und mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Stahl- und Metallbau
Die Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Metall, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 908 Teilzeitschüler/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
- 5.3
- Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt mit Staatlicher Berufsschule, Beruflicher Oberschule, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, Staatlicher Wirtschaftsschule und mit Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung sowie für Kinderpflege
Die Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt in Kitzingen führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Holz, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 725 Teilzeitschüler/
Der Einsatz erfolgt an der Beruflichen Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
6.
Staatliches Berufliches Schulzentrum Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch mit Staatlicher Berufsschule Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch, mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Herzogenaurach und mit den Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege Höchstadt a.d.Aisch
Die Staatliche Berufsschule Herzogenaurach-Höchstadt a.d.Aisch führt Klassen in den Berufsfeldern Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Metall, Wirtschaft und Mono. Diese wurde im Schuljahr 2021/2022 von 855 Teilzeitschülern/
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen (m/w/d) dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen (m/w/d) werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.
Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) werden Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.
Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)
- von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
- b)
- gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
- c)
- von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
- d)
- gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
- e)
- gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor