Besetzung von Stellen der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d)
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. Februar 2024, Az. V-BP5001.1/300/2
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2024 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (m/w/d) zu besetzen:
- 1. Gymnasium Aschheim (Fkt. 1020)
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter bereits zum August 2024 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2025 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 2. Gymnasium Bad Aibling
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 930 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 3. Gymnasium Bruckmühl
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 760 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 4. Gymnasium Dingolfing
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 5. Gymnasium Donauwörth
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 085 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
- 6. Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 705 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 7. Viscardi-Gymnasium Fürstenfeldbruck
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 125 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 8. Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 9. Ernst-Mach-Gymnasium Haar
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 125 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 10. Gymnasium Herrsching (Fkt. 1020)
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter (m/w/d) bereits zum August 2024 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2025 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 11. Gymnasium Karlsfeld (Fkt. 1020)
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter (m/w/d) bereits zum August 2024 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2025 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 12. Gymnasium Kirchseeon
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 990 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 13. Frankenwald-Gymnasium Kronach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
- 14. Gymnasium Landau a.d.Isar
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 710 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 15. Melanchthon-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 590 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
- 16. Gymnasium Ottobrunn
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 260 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 17. Gymnasium Leopoldinum Passau
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 570 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 18. Wilhelm-Diess-Gymnasium Pocking
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 19. Gymnasium Putzbrunn (Fkt. 1020)
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter bereits zum August 2024 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2025 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 20. Gymnasium Röhrmoos (Fkt. 1020)
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2025/2026 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf. Aus schulorganisatorischen Gründen soll die Schulleiterin/der Schulleiter bereits zum August 2024 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2025 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 21. Gymnasium Roth
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
- 22. Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schweinfurt
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
- 23. Celtis-Gymnasium Schweinfurt
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
- 24. Gymnasium Tegernsee
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 615 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 25. Luitpold-Gymnasium Wasserburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 810 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 26. Kepler-Gymnasium Weiden
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
Ihre Aufgaben:
- pädagogische und organisatorische Leitung der Schule
- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)
- Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements
- Entwicklung des Schulprofils
- Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien
- Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger
- Leitung der Verwaltungsgeschäfte
- Vertretung der Schule nach außen
Unsere Erwartungen:
- erfolgreiche Unterrichtstätigkeit
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten
- Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung
- Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen
- Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern
- kommunikative und soziale Kompetenz
- Innovationsbereitschaft
- hohe Belastbarkeit
- gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts
- Identifikation mit dem Schulprofil
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis im Dienst des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beamtinnen/Beamte im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bereits erreicht und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium nach dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die Funktion wird geprägt durch die Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin die Ausübung der Dienstaufsicht und die Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, das Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie die Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterin/des Schulleiters bildet somit die Wahrnehmung von Führungsaufgaben und von Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage zum KMS vom 25. Januar 2022 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG V-1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG V-1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über die/den für das Gymnasium zuständige/n Ministerialbeauftragte/n, an dem die Stelle ausgeschrieben ist (Zielschule), an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind eine Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Der/dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits/seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
In den Fällen, in denen die bzw. der für die Schule des Bewerbers zuständige Ministerialbeauftragte nicht für die Zielschule zuständig ist, informiert die Schulleitung diese/diesen durch die Übermittlung einer Kopie der Stellungnahme zu der Bewerbung.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
bei der/beim zuständigen Ministerialbeauftragten zwei Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium vier Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent